VI. PATENTE UND SOFTWARE-BEDINGUNGEN:
MOTOROLA übernimmt auf eigene Kosten die Verteidigung des
Endbenutzers/Käufers gegen sämtliche vorgebrachten Klagen auf
Basis eines Anspruchs, das Produkt oder eines seiner Bestandteile
verstieße(n) gegen ein US-amerikanisches Patent, und MOTOROLA
kommt für gegen den Endbenutzer/Käufer durch ein Gerichtsurteil
verhängte Kosten und Schadensersatzansprüche auf, die aus einer
derartigen Klage resultieren. Eine derartige Verteidigung und
Zahlungen unterliegen jedoch folgenden Bedingungen:
A
dass MOTOROLA von einem solchen Käufer unverzüglich
schriftlich über jede Ankündigung eines solchen Anspruchs
benachrichtigt wird;
B
dass MOTOROLA die alleinige Kontrolle über die Verteidigung
gegen solche Klagen und alle Verhandlungen zu deren Schlichtung
oder Vergleich hat; und
C
dass der Käufer MOTOROLA nach deren Ermessen und auf deren
Kosten erlaubt, für einen derartigen Käufer das Recht zu erwerben,
das Produkt oder Teile desselben weiterhin zu verwenden, zu
ersetzen oder zu modifizieren, sodass es gegen keine Patente
verstößt, oder dem Käufer eine Gutschrift für das Produkt oder die
Bestandteile bzw. deren Abschreibungsrestwert ausstellt und seine
Rückgabe annimmt, wenn das Produkt oder Teile davon
Gegenstand (oder im Ermessen von MOTOROLA wahrscheinlich
Gegenstand) eines Anspruchs einer derartigen Verletzung eines
US-amerikanischen Patents werden sollte(n). Der
Abschreibungsrestwert ist ein von MOTOROLA ermittelter,
gleichwertiger Betrag pro Jahr über die Lebensdauer des Produkts
oder dessen Teile.
MOTOROLA übernimmt keine Haftung hinsichtlich Ansprüchen für
Patentverletzungen, die auf einer Kombination von hierunter
geliefertem Produkt und Bestandteilen mit nicht von MOTOROLA
bereitgestellter/n Software, Vorrichtungen oder Geräten basieren.
Des Weiteren lehnt MOTOROLA jegliche Verantwortung für nicht
von MOTOROLA bereitgestellte Zusatzausrüstung oder Software
ab, die in Verbindung mit dem Produkt benutzt wird. Das
Vorangehende stellt die gesamte Haftung von MOTOROLA
hinsichtlich der Verletzung von Patenten durch das Produkt und
dessen Bestandteile dar.
Für urheberrechtlich geschützte MOTOROLA Software liegen in
den Vereinigten Staaten und anderen Ländern per Gesetz
bestimmte Exklusivrechte für MOTOROLA vor, wie z. B. das
Exklusivrecht für die Vervielfältigung oder den Vertrieb von Kopien
solcher MOTOROLA Software. MOTOROLA Software darf
ausschließlich mit dem Produkt verwendet werden, in das diese
Software ursprünglich integriert war, und die Software in einem
derartigen Produkt darf nicht ersetzt, kopiert, verteilt und in
irgendeiner Weise modifiziert oder zum Herstellen abgeleiteter
Erzeugnisse verwendet werden. Kein anderer Gebrauch derartiger
MOTOROLA Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Änderung, Modifikation, Reproduktion, Distribution oder Reverse
Engineering bzw. Nachkonstruktion, und keine Ausübung von
Rechten an derartiger MOTOROLA Software ist zulässig. Unter
MOTOROLA Patentschutz und Urheberrecht wird keine Lizenz
stillschweigend, durch Verwirkung eines Rechts oder auf sonstige
Weise erteilt.
VII. ANWENDBARES RECHT:
Diese Garantieerklärung unterliegt den Gesetzen des Staates Illinois
der USA.
MOTOROLA, MOTO, MOTOROLA SOLUTIONS und das Logo mit dem
stilisierten M sind Marken oder eingetragene Marken von Motorola Trademark
Holdings, LLC und werden unter Lizenz verwendet.
Alle anderen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
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