Gewährleistungsansprüche - WMF 06 3286 6044 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 25
8.
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
Für berechtigte Sachmängel haftet WMF wie folgt:
Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, sind nach Wahl von WMF unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern
die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang.
Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.
Der Käufer hat Sachmängel gegenüber WMF unverzüglich schriftlich zu rügen. Ersetzte Teile
gehen in das Eigentum von WMF über.
Zunächst ist WMF stets Gelegenheit durch Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu
gewähren. Der Käufer hat WMF den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen.
Keine Gewähr leisten wir:
für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter
-
anderem Dichtungen;
für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen,
-
elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden
der WMF zurückzuführen sind;
für Mängel, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und
-
Pflege des Geräts (z.B. Betriebs- und Wartungsanweisungen der WMF gemäß der
Bedienungsanleitung) entstehen;
für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch das
-
Nichtverwenden von WMF-Originalersatzteilen oder durch fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung entstehen, sowie nicht für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung
vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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