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Ansprüche aus dieser Garantie können anschließend nur durch Übergabe
oder Einsendung des Produkts an den Hersteller geltend gemacht werden.
Voraussetzung des Garantieanspruchs ist weiterhin die Vorlage der
Originalrechnung mit Kaufdatum. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung
des Produkts übernimmt der Hersteller. Hat der Hersteller oder der Händler
dem Kunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt
und nutzt der Kunde gleichwohl ein anderes Frachtunternehmen, hat der
Kunde die insoweit entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben
genannten Voraussetzungen einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises
auch im Falle der Weiterveräußerung für jeden späteren, im räumlichen
Geltungsbereich dieser Garantie ansässigen künftigen Eigentümer des
Produkts.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern
und soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen im Land
des jeweiligen Kunden entgegenstehen.
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