Informationen zur Entsorgung
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2.1 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät
ist mit einer durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit
nicht in den Hausmüll gegeben werden. Das
Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien
des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können. Der Endnutzer
ist zudem selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem Altgerät
zu löschen.
2.2 Einhaltung der RoHS-Richtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät entspricht der RoHS-
Richtlinie der EU (2011/65/EU). Es enthält keinerlei
Materialien, die gemäß der Richtlinie als schädlich
oder verboten gelten.
2.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern
über die bereitgestellten Recyclingbehälter
oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
2.4 Rücknahmepflichten
der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m2 Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m2, die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt
werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den Endnutzer
kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen.
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Kühlschrank / Bedienungsanleitung