Abbruch und Entsorgung der adiabatischen Blöcke
Mit dem eventuellen Abbruch des Blocks ist Fachpersonal zu beauftragen, das für diese Aufgabe geschult wurde.
Während der Demontage und dem Abbruch des Produkts ist das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Pflicht.
Zur Entsorgung der Maschine müssen die verschiedenen Verfahren befolgt werden, die im Installationsland je nach dem zu
entsorgenden Werkstoff vorgeschrieben sind. Der zum Bau des Paneels verwendete Werkstoff ist Papier.
Das Produkt enthält keine Werkstoffe, die als Sonderabfall behandelt werden müssen. Im Fall der Verschrottung müssen die
Werkstoffe, aus denen das Produkt besteht, bei den entsprechenden Sammelstellen getrennt entsorgt werden. Das Paneel wird als
nicht gefährlicher Abfall eingestuft, Code 150101 Verpackungen aus Papier und Pappe (Europäischer Abfallkatalog EAV).
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