Mähen Sie niemals, während Personen, besonders Kinder, oder Tiere in der Nähe sind.
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Bewahren Sie Ihre Maschine sicher auf! Unbenutzte Geräte sollten in trockenem, verschlossenem Raum und für Kinder
nicht erreichbar, aufbewahrt werden.
Vorbereitende Maßnahmen
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Während des Mähens sind immer festes Schuhwerk oder Sicherheitsschuhe und lange Hosen zu tragen. Vermeiden
Sie das Tragen loser Kleidung oder Kleidung mit hängenden Schnüren oder Gürteln. Mähen Sie nicht barfüßig oder in
Sandalen. Zum Schutz der Augen tragen Sie eine Sicherheitsbrille.
Überprüfen Sie vor und während des Mähens vollständig das Gelände, auf dem das Gerät eingesetzt wird, und
entfernen Sie alle Steine, Stöcke, Drähte und andere Fremdkörper die erfasst und weggeschleudert werden können.
Wenn Sie zur Rasenpflege auch einen autonomen Mäher einsetzen, sind folgende Sicherheitshinweise im
Hinblick auf die Arbeitsfläche des autonomen Mähers zu beachten:
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vor dem Arbeiten auf diesen Flächen (mähen, vertikutieren, usw.) ist immer der Bereich des
Begrenzungskabels zu prüfen.
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sind die Kabel in der Erde verlegt, müssen sie überprüft werden, es dürfen keine Kabel zu sehen sein,
besondere Vorsicht ist bei der Ladestation geboten.
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sind die Begrenzungskabel oberirdisch verlegt, so sollten diese direkt auf dem Untergrund gespannt
verlaufen und nicht schlaff im Gras herumliegen. Die Kabel müssen ausreichend durch Begrenzungsnägel
fixiert sein, siehe Bedienungsanleitung.
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die Begrenzungsnägel dürfen nicht hervorstehen, ansonsten müssen die Nägel nachgedrückt werden.
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herumliegende Kabelreste vor dem Mähen entfernen.
Bei den oben beschriebenen Zuständen besteht die Gefahr, dass das Kabel vom Arbeitswerkzeug eingezogen
und aufgewickelt wird, das kann zu erheblichen Verletzungen führen.
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Herunterhängende Zweige und ähnliche Hindernisse können den Benutzer verletzen oder das Mähen behindern. Vor
dem Mähen auf mögliche Hindernisse wie z. B. herunterhängende Zweige achten und diese zurückschneiden oder
entfernen.
WARNUNG
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Benzin ist leicht entflammbar und hochexplosiv.
Feuer und Explosionen können schwere Verletzungen und Sachschäden verursachen.
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Benzin nur in einem zugelassenen Behälter und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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Behälter nicht im Fahrzeug, auf einer Ladefläche oder einem Anhänger mit Kunststoffauskleidung befüllen.
Behälter vor dem Auffüllen mit Kraftstoff nicht in der Nähe des Fahrzeugs und stets auf dem Boden abstellen.
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Nur im Freien und bei kaltem Motor auftanken. Rauchen und offenes Feuer sind beim Tanken verboten.
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Mit Kraftstoff angetriebene Geräte, welche sich auf einer Ladefläche oder einem Anhänger befinden, nicht
von der Zapfsäule aus betanken, sondern mit einem tragbaren Kraftstoffbehälter auftanken.
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Benzin ist vor dem Starten des Motors einzufüllen.
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Während der Motor läuft oder bei heißer Maschine darf der Tankverschluss nicht geöffnet oder Benzin
nachgefüllt werden.
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Falls Benzin übergelaufen ist, darf kein Versuch unternommen werden, den Motor zu starten. Stattdessen
ist das Gerät von der benzinverschmutzten Fläche zu entfernen, der übergelaufene Kraftstoff am Motor
abzuwischen. Jeglicher Zündversuch ist zu vermeiden, bis sich die Benzindämpfe verflüchtigt haben.
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Aus Sicherheitsgründen sind Benzintank und Benzinkanister wieder sorgfältig zu verschließen.
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Bei Beschädigung sind Benzintank und Tankverschluss auszutauschen.
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Vor dem Gebrauch ist immer durch Sichtkontrolle zu prüfen, ob die Piktogramme, das Schneidwerkzeug,
Befestigungsschrauben und die gesamte Schneideinheit abgenutzt oder beschädigt sind. Abgenutzte oder beschädigte
Piktogramme müssen ersetzt werden. Zur Vermeidung einer Unwucht müssen abgenutzte oder beschädigte Messer
und Befestigungsschrauben durch eine autorisierte Fachwerkstatt ausgetauscht werden.
Handhabung
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Das Gerät darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung betrieben werden.
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Der Verbrennungsmotor darf nicht in geschlossenen Räumen laufen, in denen sich gefährliche Abgase sammeln
können. Vergiftungsgefahr.
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Träger von Herzschrittmachern dürfen bei laufendem Motor keine spannungsführenden Motorteile berühren.
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Achtung! Gerät nicht vor Ansaugöffnungen von Raumbelüftungsanlagen laufen lassen.
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