Nachfolgebedarf / Sonderzubehör
Für Ihren THoMAS TWIN T2 PARQUET ist ein umfangreiches Sorti-
ment an Sonderzubehör und Nachfolgebedarf erhältlich .
Informieren Sie sich dazu anhand beiliegender Antwortkarte oder bei
Ihrem Fachhändler, sowie direkt beim THoMAS-Werkskundendienst .
Hinweis!
Nur bei Verwendung von original-THoMAS-Zubehör können
Gerätefunktionen und Reinigungswirkung gewährleistet werden .
Kundendienst
Fragen sie Ihren händler nach dem für sie zuständigen
ThomAs-Kundendienst.
Bitte geben Sie Ihm zugleich die Angaben vom Typen-
schild Ihres THOMAS TWIN T2 PARQUET an.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Gerätes soll-
ten Sie die Reparaturen, insbesondere an stromfüh-
renden Teilen, nur durch Elektro-Fachkräfte durchfüh-
ren lassen.
Im Störungsfall sollten Sie sich daher an Ihren Fach-
händler oder direkt an den Werkskundendienst wen-
den.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite.
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GARANTIE
Unabhängig von den Gewährleistungsverpflichtungen des Händlers
aus dem Kaufvertrag leisten wir für dieses Gerät Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
1 . Die Garantiezeit beträgt 48 Monate - gerechnet vom Liefertag
an den ersten Endabnehmer . Sie reduziert sich bei gewerblicher
Benutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung auf 12 Mona-
te . Zur Geltendmachung des Anspruchs ist die Vorlage eines Kauf-
beleges erforderlich .
2 . Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle wesentlichen
Funktionsmängel, die nachweislich auf mangelhafte Ausführung
oder Materialfehler zurückzuführen sind durch Instandsetzung
der mangelhaften Teile oder Teilersatz nach unserer Wahl; aus-
getauschte Teile gehen in unser Eigentum über . Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z . B . Glas,
Kunststoffe, Lampen . Mängel sind uns innerhalb der Garantiezeit
unverzüglich nach Feststellung zu melden . Während der Garan-
tiefrist werden die zur Behebung von aufgetretenen Funktions-
fehlern benötigten Ersatzteile sowie die Kosten der angefallenen
Arbeitszeit nicht berechnet . Bei unberechtigter Inanspruchnahme
unseres Kundendienstes gehen die damit verbundenen Kosten zu
Lasten des Kunden . Instandsetzungsarbeiten beim Kunden oder
am Aufstellungsort können nur für Großgeräte verlangt werden .
Andere Geräte sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle
oder Vertragswerkstatt zu übergeben bzw . ins Werk zu senden .
3 . Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abwei-
chungen, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektroche-
mischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein aus anomalen
Umweltbedingungen . Ein Garantieanspruch besteht nicht bei Schä-
den als Folge normaler Abnutzung, ferner nicht bei Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung oder unsachgemäßer Verwendung .
4 . Der Garantieanspruch verliert seine Gültigkeit, wenn von uns
nicht bevollmächtigte Personen Eingriffe oder Reparaturen an
den Geräten vornehmen .
5 . Garantieleistungen bewirken weder für das Gerät noch für die
eingebauten Ersatzteile eine Verlängerung oder Erneuerung der
Garantiefrist: die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet
mit der Garantiefrist für das ganze Gerät .
6 . Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind –
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen .
Auch nach Ablauf der Garantiefrist bieten wir Ihnen unsere Kun-
dendienstleistungen an . Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler oder
direkt an unsere Kundendienst-Abteilung .