2 . HEPA-Filter
Ihr TWIN T1 AQUAFILTER verfügt über einen hochwertigen HEPA-
Filter (13), der bei Bedarf und je nach Art Ihres Hausstaubes mehrmals
gereinigt werden kann .
Reinigung je nach Gebrauch und nachlassender Saugkraft (spätestens
jedes
⁄
Jahr) vornehmen .
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2
H
HEPA-Filter aus dem Gerät nehmen und auf einer festen
Unter lage ausklopfen .
Ist die Verschmutzung stärker, kann der Filter auch mit klarem
Wasser, ohne Reinigungsmittel, abgespült und anschließend
ausgeklopft werden .
Keine Bürste zum Reinigen verwenden . Den Filter
vor dem Wiedereinsetzen gut trocknen lassen .
Beim Reinigen des HEPA-Filters die Filterlamellen nicht
be schädigen .
Wenn sich durch das Reinigen des HEPA-Filters die Saugkraft des
Gerätes nicht wesentlich erhöht, sollte der Filter gegen einen neuen
ausgetauscht werden .
3 . MKA-Microfilter (Ausblasfilter hinten am Gerät)
Der MKA-Microfilter (18) sollte jedes halbe Jahr ausgetauscht werden .
Dazu die beiden Kunststofflaschen am Ausblasdeckel nach unten
drücken und den Ausblasdeckel wegklappen .
Den MKA-Microfilter austauschen . Ausblasdeckel wieder verschlies-
sen .
Nachfolgebedarf / Sonderzubehör
Für Ihren THOMAS TWIN T1 AQUAFILTER ist ein umfangreiches Sor-
timent an Sonderzubehör und Nachfolgebedarf erhältlich .
Informieren Sie sich dazu anhand beiliegender Antwortkarte oder bei
Ihrem Fachhändler, sowie direkt beim THOMAS-Werkskundendienst .
Hinweis!
Nur bei Verwendung von Original-THOMAS-Zubehör können
Gerätefunktionen und Reinigungswirkung gewährleistet werden .
Der Umwelt zuliebe
Verpackungsmaterial und ausgediente Geräte nicht einfach
wegwerfen!
Geräteverpackung:
c Der Verpackungskarton kann der Altpapier-Sammlung
zugeführt werden .
c Den Kunststoffbeutel aus Polyethylen (PE) zur
Wiederverwertung an Sammelstellen abgeben .
Verwertung des Gerätes nach dem Ende seiner
Lebenszeit:
c Entsorgen Sie das Gerät nach den örtlichen Vorschriften und
schneiden Sie vorher den gezogenen Netzstecker ab .
Das Symbol auf dem Produkt oder seiner Verpackung
weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht als normaler
Haushaltsabfall zu behandeln ist, son dern an einem
Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen und elektronischen
Geräten abgegeben werden muss .
Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen dieses Produkts
schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mit menschen .
Umwelt und Gesundheit werden durch falsches Entsorgen gefährdet .
Weitere Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten
Sie von Ihrem Rathaus, Ihrer Müllabfuhr oder dem Geschäft, in
dem Sie das Produkt gekauft haben .
Kundendienst
Fragen Sie Ihren Händler nach dem für Sie zuständigen
THOMAS-Kundendienst.
Bitte geben Sie Ihm zugleich die Angaben vom Typen-
schild Ihres THOMAS TWIN T1 AQUAFILTER an .
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Gerätes
sollten
Sie
die
Reparaturen,
stromführenden Teilen, nur durch Elektro-Fachkräfte
durchführen lassen .
Im Störungsfall sollten Sie sich daher an Ihren
Fachhändler oder direkt an den Werkskundendienst
wenden .
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite .
GARANTIE
Unabhängig von den Gewährleistungsverpflichtungen des Händlers
aus dem Kaufvertrag leisten wir für dieses Gerät Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
1 . Die Garantiezeit beträgt 24 Monate - gerechnet vom Liefer-
tag an den ersten Endabnehmer . Sie reduziert sich beigewerb-
licher Benutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung auf 12
Monate . Zur Geltendmachung des Anspruchs ist die Vorlage eines
Kaufbeleges erforderlich .
2 . Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle wesentlichen
Funktionsmängel, die nachweislich auf mangelhafte Ausführung
oder Materialfehler zurückzuführen sind durch Instandsetzung
der mangelhaften Teile oder Teilersatz nach unserer Wahl; aus-
getauschte Teile gehen in unser Eigentum über . Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z . B . Glas,
Kunststoffe, Lampen . Mängel sind uns innerhalb der Garantiezeit
unverzüglich nach Feststellung zu melden . Während der Garan-
tiefrist werden die zur Behebung von aufgetretenen Funktions-
fehlern benötigten Ersatzteile sowie die Kosten der angefallenen
Arbeitszeit nicht berechnet . Bei unberechtigter Inanspruchnahme
unseres Kundendienstes gehen die damit verbundenen Kosten zu
Lasten des Kunden . Instandsetzungsarbeiten beim Kunden oder
am Aufstellungsort können nur für Großgeräte verlangt werden .
Andere Geräte sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle
oder Vertragswerkstatt zu übergeben bzw . ins Werk zu senden .
3 . Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige
Abweichungen, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des
Gerätes unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und
elektrochemischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein aus
anomalen Umweltbedingungen . Ein Garantieanspruch besteht
nicht bei Schäden als Folge normaler Abnutzung, ferner nicht bei
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder unsachgemäßer
Verwendung .
4 . Der Garantieanspruch verliert seine Gültigkeit, wenn von uns
nicht bevollmächtigte Personen Eingriffe oder Reparaturen an
den Geräten vornehmen .
5 . Garantieleistungen bewirken weder für das Gerät noch für die
eingebauten Ersatzteile eine Verlängerung oder Erneuerung der
Garantiefrist: die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet
mit der Garantiefrist für das ganze Gerät .
6 . Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind –
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen .
Auch nach Ablauf der Garantiefrist bieten wir Ihnen unsere Kun-
dendienstleistungen an . Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler oder
direkt an unsere Kundendienst-Abteilung .
insbesondere
an
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