Tractel FABA 523947 Instructions D'emploi Et D'entretien page 5

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10. Den Fangwagen niemals über sei-
ne Grenzen hinaus oder in Situationen
benutzen, für die er nicht vorgesehen
ist.
11. Die komplette FABA™-Steigschutz-
einrichtung und alle im Auffangsystem
mit ihr verbundenen Bestandteile nie-
mals zu anderen Zwecken als jenen,
für die sie vorgesehen sind, und unter
anderen als den in dieser Anleitung
vorgegebenen Bedingungen einsetzen.
Der Fangwagen darf insbesondere nie-
mals als Aufhängung für den Benutzer
eingesetzt werden (Ausnahme: Auffan-
gen nach Absturz und nachfolgende
Rettungsmaßnahmen).
12. Die FABA™-Fangwagen, vor allem
die textilen Bestandteile, dürfen nicht
mit aggressiven Stoffen (z.B. Säuren
und Laugen, Farben und Lacken, gro-
ßer Hitze und offenem Feuer, scharfen
Kanten, etc.) in Kontakt kommen.
Sollte dies doch geschehen sein, ist
der betreffende Fangwagen der Benut-
zung zu entziehen und darf erst dann
weiterverwendet werden, wenn ein
autorisierter Sachkundiger schriftlich
zugestimmt hat.
13. Der Fangwagen sollte jedem Be-
nutzer persönlich zugewiesen werden.
Wird die Ausrüstung angestellten oder
gleichgestellten Personen anvertraut,
sind die Arbeitsschutzbestimmungen
einzuhalten.
14. Der Benutzer muss beim Betrieb
der Ausrüstung in ausgezeichneter
körperlicher und psychischer Verfas-
sung sein, im Zweifelsfall ist ein Arzt zu
konsultieren. Der FABA™-Fangwagen
darf nicht von schwangeren Frauen
benutzt werden.
15. Aus Sicherheitsgründen sind die
Arbeiten so durchzuführen, dass die
Absturzgefahr und die Absturzhöhe
auf ein Minimum reduziert werden. Es
ist von entscheidender Bedeutung, vor
jeder Benutzung den Freiraum zur Auf-
prallfl äche unter dem Arbeitsplatz des
Benutzers zu prüfen,so dass er beim
Absturz weder auf ein Hindernis stoßen
noch auf den Boden prallen kann.
Die erforderliche lichte Höhe unter
den Füßen des Benutzers muss
mind. 2,00 m betragen. Innerhab der
ersten zwei Meter ist der Benutzer
u.U. nicht gegen Aufschlagen auf
den Boden geschützt, es ist daher
besondere Vorsicht beim Auf- bzw.
Absteigen geboten!
16. Der FABA™-Fangwagen ist min-
destens alle 12 Monate durch die
TRACTEL Greifzug GmbH oder einen
autorisierten Sachkundigen zu überprü-
fen. Die Prüfung muss die Funktionsfä-
higkeit des Geräts und die Lesbarkeit
der Kennzeichnung umfassen und ist
in der Checkliste zu dokumentieren.
Die Sicherheit des Benutzers hängt
von der Aufrechterhaltung der Funkti-
onsfähigkeit der Ausrüstung ab. Unter
„erschwerten Einsatzbedingungen"
kann die Überprüfung häufiger not-
wendig sein.
17. Jeder FABA™-Fangwagen, der
endgültig ausgemustert wird, ist zu ver-
nichten oder dauerhaft unzugänglich
zu machen, um eine versehentliche
Benutzung unmöglich zu machen.
18. Wenn der Fangwagen in ein an-
derssprachiges Land weiterverkauft
wird, muss der Händler zur Gewährlei-
stung der Sicherheit des Benutzers un-
bedingt die Anleitungen für Gebrauch,
Wartung, Reparaturen und regelmä-
ßige Prüfungen in der Landessprache
des Einsatzortes mitliefern.
19. Die Lebensdauer des Fangwa-
gens Faba-Klassik beträgt maximal
10 Jahre ab dem Herstellungsdatum,
vorausgesetzt, das Benutzung und
Wartung unter genauer Einhaltung der
Bedienungs-, Montage- und Wartungs-
vorschriften dieser Anleitung erfolgen
und die Lagerung ebenfalls unter
DE
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