6.
Transport
Schaltanlage nur am Gehäuse und nicht am elektrischen Anschlusskabel halten,
nicht anstoßen oder fallen lassen.
7.
Elektroanschluss
/
Betriebsspannung beachten (siehe „Technische Daten").
/
Netzstecker niemals ins Wasser legen.
/
Schaltanlage nur an vorschriftsmäßig installierte Steckdosen (nach VDE- bzw. EVU-
Vorschriften) anschließen, die mit einem Leitungsschutzschalter 16 A mit verzögerter
Auslösecharakteristik abgesichert sind.
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Bei Tauchpumpen der Schutzklasse I sind alle berührbaren, leitenden Teile mit dem Schutzleiter
verbunden. Vor Inbetriebnahme ist der ordnungsgemäße Anschluss des Schutzleiters durch
eine Elektrofachkraft zu prüfen.
/
Für den Betrieb von Pumpen der Schutzklasse I gilt nach IEC 335-2-41:1984, Änderung 1:1990:
Pumpen der Schutzklasse I, die zur Verwendung in Schwimmbecken, Gartenteichen bestimmt
sind, müssen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (max. 30 mA) in der Zuleitung versehen
sein. Die Pumpe darf nicht betrieben werden, wenn sich Personen im Becken aufhalten.
/
Das Öffnen der Schaltanlage ist ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal zulässig
Umbau oder Veränderungen an den Klemmengehäusen sind nicht gestattet. Ausgenommen
sind das Anbringen von zusätzlichen Kabel- und Leitungseinführungen und das Montieren
von Anschlussklemmen im Rahmen der Zulassung des Betriebsmittels. Die Steuerung ist
bestimmungsgemäß in unbeschädigtem und einwandfreiem Zustand zu betreiben. Als
Ersatzteile und zur Reparatur dürfen nur Originalteile verwendet werden.
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Montage und Wartungsarbeiten dürfen nur von einer qualifizierten Fachkraft in
Übereinstimmung mit national geltenden Regeln durchgeführt werden. Im Rahmen
der Elektrostatik Verordnung sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Erdung /
Schutzleiteranschluss).
HINWEIS!
Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung, Fehlerhafter oder unzulässiger Einsatz sowie das Nichtbe-
achten der Angaben dieser Betriebsanleitung schließen eine Gewährleistung aus.
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