probst BSZ-H-5.1 Instructions D'emploi page 15

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Allgemeines
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz,
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche dürfen nicht
überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
Transportieren von Menschen und Tieren
Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind
Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät, außer an den dafür vorgesehenen
Einhängeösen/-bolzen.
Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie → Abgleitgefahr!
Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte,
verschmutzte, angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine Reinigung der Greifbacken und Oberfläche
der Produkte im Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft des Greifgerätes verformen oder
brechen können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen aufweisen oder durch ihr Eigengewicht
brechen können.
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