erfahrenen Person an den Pumpen tätig
werden.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an den
Pumpen sind stets in gut lesbarem Zustand
zu halten.
Heiße Teile dürfen nicht mit explosionsgefährlichen oder
leichtentflammbaren Chemikalien in Kontakt kommen.
2.3 Sicherheitsvorrichtungen und Vorschriften
In diesem Abschnitt werden alle vorhandenen Sicherheits-
einrichtungen der Pumpen beschrieben.
Alle Sicherheitsvorrichtungen müssen in
einwandfreiem Zustand gehalten werden.
2.3.1 Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen dürfen grundsätzlich nur durch hierfür
berechtigte Personen entfernt /deaktiviert werden und nur
dann, wenn es zur Ausführung bestimmter Arbeiten unbe-
dingt notwendig ist. Unmittelbar nach Ausführung dieser
Arbeiten müssen die Schutzeinrichtungen wieder montiert /
aktiviert und deren Funktionsweise überprüft werden.
Hierzu darf nur das Original-Befestigungsmaterial der
Schutzeinrichtungen (wieder) verwendet werden.
2.3.2 Sonstige Sicherheitsteile und -vorschriften
Hinweise zum Umgang mit der elektrischen Ausrüstung
Arbeiten an elektrischen Teilen dürfen nur von einer
Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entspre-
chend vorgenommen werden.
Darüber hinaus ist die Bedienungsanleitung des Motoren-
herstellers zu beachten.
Die elektrische Ausrüstung der Pumpen ist regelmäßig zu
inspizieren/prüfen. Mängel, wie lose Verbindungen bzw. an-
geschmorte Kabel, müssen sofort beseitigt werden.
3.0 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Pumpen sind konstruiert zur Förderung von klarem und
leicht getrübtem Wasser in Schwimmbädern, Whirlpools
und zur Wasserumwälzung im Zulaufbetrieb. Für andere
Fördermedien oder Anwendungen ist die genaue Einsatz-
spezifikation unbedingt mit dem Hersteller abzustimmen.
Die Pumpen dürfen ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung,
wie in dieser Betriebsanleitung beschrieben, verwendet
werden. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch bzw. jede
Zweckentfremdung gelten als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Die Pumpen sind nach dem neuesten Stand der Technik ge-
baut und bei Beachtung der Betriebsanleitung sowie der
anlagen- und betriebsspezifischen Vorgaben betriebssicher.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib
und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigun-
gen der Pumpen und anderer Sachwerte entstehen.
Änderungen und/oder Anpassungen an den Pumpen sind in
bestimmten Fällen möglich. In diesen Fällen muss zuvor
eine schriftliche Genehmigung vom Hersteller eingeholt
werden.
Jegliche Verantwortung des Herstellers entfällt bei:
Nichtbeachtung oder nicht ausreichender Beachtung der
Informationen dieser Betriebsanleitung;
Gebrauch von Ersatzteilen oder Teilen, die nicht vom
Hersteller zugelassen sind;
falscher Bedienung;
Entfernen, Manipulieren oder Nichteinsetzen von
Schutzeinrichtungen;
Ändern von Funktionen;
nicht genehmigten Veränderungen an den
Pumpen;
unvorschriftsmäßiger Ausführung der Wartung;
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung;
3.1 Sachwidrige Verwendung
Von den Pumpen können Gefahren ausgehen, wenn sie un-
sachgemäß oder nicht gemäß ihrer Bestimmung verwendet
werden.
Keinesfalls eingesetzt werden dürfen die
Pumpen für:
aggressive Flüssigkeiten
brennbare Flüssigkeiten
giftige Flüssigkeiten
Die Betriebsanleitung muss während der gesamten Ver-
wendungszeit der Pumpen für den Anwender und für das
Wartungs- und Instandsetzungspersonal verfügbar sein.
Bewahren Sie ein Exemplar dieser Betriebsanleitung in der
Nähe der Pumpen auf! Halten Sie bei Wartungs- und In-
standsetzungsarbeiten ein Exemplar dieser Betriebsanlei-
tung verfügbar!
Den Angaben der Betriebsanleitung ist unbedingt
Folge zu leisten! Abweichender Einsatz der
Pumpen schließt eine Haftung und
Gewährleistung durch den Hersteller aus!
Schadstoffe müssen so abgeführt werden, dass
keine Gefährdung für Personen und die Umwelt
besteht. Die gesetzlichen Bestimmungen sind
einzuhalten.
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