erworbenen Gegenstand zeigen, übernehmen wir, die Fa. Graupner GmbH & Co KG,
D 73230 Kirchheim/Teck im nachstehenden Umfang die Mängelbeseitigung für den
Gegenstand.
Rechte aus dieser Herstellererklärung kann der Verbraucher nicht geltend machen,
wenn die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Gegenstandes auf natürlicher
Abnutzung, Einsatz unter Wettbewerbsbedingungen, unsachgemäßer Verwendung
(einschließlich Einbau) oder Einwirkung von außen beruht.
Diese Herstellererklärung lässt die gesetzlichen oder vertraglich eingeräumten
Mängelansprüche und –rechte des Verbrauchers aus dem Kaufvertrag gegenüber
seinem Verkäufer (Händler) unberührt.
Umfang der Garantieleistung
Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl Reparatur oder Ersatz der
mangelbehafteten Ware. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf
Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Mangel (z.B. Ein-/Ausbaukosten)
und der Ersatz von Folgeschäden sind – soweit gesetzlich zugelassen –
ausgeschlossen. Ansprüche aus gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz, werden hierdurch nicht berührt.
Voraussetzung der Garantieleistung
Der Käufer hat den Garantieanspruch schriftlich unter Beifügung des Originals des
Kaufbelegs (z.B. Rechnung, Quittung, Lieferschein) und dieser Garantiekarte geltend
zu machen. Er hat zudem die defekte Ware auf seine Kosten an die o.g. Adresse
einzusenden
Der Käufer soll dabei den Material- oder Verarbeitungsfehler oder die Symptome des
Fehlers so konkret benennen, dass eine Überprüfung unserer Garantiepflicht möglich
wird.
Der Transport des Gegenstandes vom Verbraucher zu uns als auch der
Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Verbrauchers.
Gültigkeitsdauer
Diese Erklärung ist nur für während der Anspruchsfrist bei uns geltend gemachten
Ansprüche aus dieser Erklärung gültig. Die Anspruchsfrist beträgt 24 Monate ab Kauf
des Gerätes durch den Verbraucher bei einem Händler in der Bundesrepublik
Deutschland (Kaufdatum). Werden Mängel nach Ablauf der Anspruchsfrist angezeigt
oder die zur Geltendmachung von Mängeln nach dieser Erklärung geforderten
Nachweise oder Dokumente erst nach Ablauf der Anspruchsfrist vorgelegt, so stehen
dem Käufer keine Rechte oder Ansprüche aus dieser Erklärung zu.
Verjährung
Soweit wir einen innerhalb der Anspruchsfrist ordnungsgemäß geltend gemachten
Anspruch aus dieser Erklärung nicht anerkennen, verjähren sämtliche Ansprüche aus
dieser Erklärung in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht
vor Ende der Anspruchsfrist.
Anwendbares Recht
GRAUPNER GmbH & Co. KG D-73230 KIRCHHEIM/TECK GERMANY
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4.2008
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