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ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäß Artikel 26 des Gesetzeserlass vom 14. März 2014 zur Umsetzung der Richt-
linie 2012/19/EG und des Erlasses vom 31. März 2015 zur Umsetzung der Richtlinie
2015/863/EU zur Verringerung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro-
und Elektronikgeräten und zur Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung
weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderen
Abfällen über entsprechende Sammelstellen zu entsorgen ist. Das elektronische
oder elektrische Altgerät kann auch aussortiert und bei Anschaffung eines ver-
gleichbaren Neugerätes an den Händler zurückgegeben werden. Die entsprechende
Altgerätesammlung zwecks umweltfreundlicher Wiederverwertung verringert die
Belastungen für Umwelt und Mensch und unterstützt die Wiederverwendung und/
oder das Recycling von wertvollen Wertstoffen.
Die nicht fachgerechte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer kann je nach
Gesetzeslage mit Bußgeldern geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden. Im Gerät
enthaltene Akkus oder Batterien sind getrennt über die entsprechenden Behälter für
die Sammlung von Altbatterien zu entsorgen.
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUS
Gemäß der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/66/EG im Umgang mit Altbatterien oder verbrauchten Akkus und
ähnlichen Abfällen weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der
Batterie darauf hin, dass es verboten ist, Altbatterien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe. Der Benutzer ist ver-
pflichtet, Altbatterien über öffentliche Sammelstellen oder entsprechende Behälter
zu entsorgen. Dieser Service ist kostenlos. Auf diese Weise werden die gesetzlichen
Anforderungen eingehalten und die Umwelt geschont. Die Symbole zur Kenn-
zeichnung der in Batterien und Akkus enthaltenen Gefahrstoffe sind wie folgt: Hg=
Quecksilber, Cd= Cadmium, Pb= Blei.
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