10.3 Service / Kundendienst
Für Arbeiten (insbesondere den Einbau von
Ersatzteilen sowie Wartungs- und Reparatur-
arbeiten), die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind, steht Ihnen unser Service
zur Verfügung (siehe Deckblatt dieser Be-
triebsanleitung).
Bei Rücksendungen von Aggregaten Folgen-
des beachten:
Vor dem Versand:
Aggregat rückstandsfrei entleeren,
–
wie in Kapitel 9.1, "Entleeren", S. 22,
beschrieben.
Aggregat außen reinigen,
–
wie in Kapitel 10.1, "Wartung", S. 24,
beschrieben.
Das Aggregat muss komplett, d.h. nicht
demontiert, geliefert werden.
Für den Versand sollte nur die Originalver-
packung verwendet werden.
Jedem Aggregat muss eine vollständig
ausgefüllte „Erklärung zur gesundheitlichen
Unbedenklichkeit und zum Umweltschutz",
S. 31 beiliegen.
Das Original-Typenschild des Aggregats
muss ordnungsgemäß angebracht, intakt
und leserlich sein.
Alle Gewährleistungsansprüche verfallen
für Aggregate, die ohne Original-
Typenschild oder mit zerstörtem Original-
Typenschild zu einer Schadensbegutach-
tung geliefert werden.
Bei Gewährleistungsansprüchen sind dem
Hersteller Einsatzbedingungen, Betriebs-
dauer usw. mitzuteilen und ggf. auf Anfrage
weitere detaillierte Angaben zu liefern.
10.4 Dekontamination und Unbedenklich-
keitserklärung
Gefahr durch brennbare, ätzende oder gifti-
ge Stoffe!
Zum Schutz von Umwelt und Personen gilt:
Aggregate, die mit gefährlichen Stoffen in
Berührung gekommen sind, müssen unbedingt
vor Weitergabe an eine Werkstatt dekontami-
niert werden!
© Gardner Denver Deutschland GmbH
Prematic AG, Märwilerstrasse 43, 9556 Affeltrangen www.prematic.ch
WARNUNG
Jedem Aggregat, das zur Inspektion, Wartung
oder Reparatur an eine Werkstatt gegeben
wird, muss eine sogenannte Unbedenklich-
keitserklärung beigefügt werden.
Die Unbedenklichkeitserklärung
findet sich als Vordruck zum Fotokopieren
auf Seite 31,
ist rechtsverbindlich,
muss von autorisiertem Fachpersonal aus-
gefüllt und unterschrieben werden,
muss für jedes zugesandte Aggregat aus-
gestellt werden (d.h., für jedes Aggregat ei-
ne eigene Erklärung),
muss außen an der Verpackung des Ag-
gregats befestigt werden,
sollte vor dem Versand zusätzlich als Kopie
z.B. per Fax an die ausführende Werkstatt
geschickt werden.
Dies dient dazu, sicherzustellen,
dass das Aggregat nicht mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen ist,
dass ein Aggregat, das mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen ist, ausrei-
chend dekontaminiert wurde,
dass das Inspektions-, Wartungs- oder
Reparaturpersonal ggf. die erforderlichen
Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
ACHTUNG
Die Inspektion / Wartung / Reparatur des Ag-
gregats in der Werkstatt wird erst begonnen,
wenn auch die Unbedenklichkeitserklärung
vorliegt!
Falls die Unbedenklichkeitserklärung nicht
mitgeliefert wird,
kann es daher zu Terminverzögerungen kom-
men!
11 Entsorgung
Lassen Sie das gesamte Aggregat bei einem
geeigneten Entsorger verschrotten. Besondere
Maßnahmen sind hierbei nicht notwendig.
Für weitere Informationen zur Entsorgung des
Aggregats fragen Sie beim Service nach.
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Tel. 071 918 60 60, Mail: v-g@prematic.ch
Entsorgung
610.44430.01.000