Service / Kundendienst; Dekontamination Und Unbedenklichkeitserklärung; Entsorgung - Gardner Denver Elmo Rietschle LBV3 Mode D'emploi

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles

Les langues disponibles

10.3 Service / Kundendienst

Für Arbeiten (insbesondere den Einbau von
Ersatzteilen sowie Wartungs- und Reparatur-
arbeiten), die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind, steht Ihnen unser Service
zur Verfügung (siehe Deckblatt dieser Be-
triebsanleitung).
Bei Rücksendungen von Aggregaten Folgen-
des beachten:
 Vor dem Versand:
Aggregat rückstandsfrei entleeren,
wie in Kapitel 9.1, "Entleeren", S. 22,
beschrieben.
Aggregat außen reinigen,
wie in Kapitel 10.1, "Wartung", S. 24,
beschrieben.
 Das Aggregat muss komplett, d.h. nicht
demontiert, geliefert werden.
 Für den Versand sollte nur die Originalver-
packung verwendet werden.
 Jedem Aggregat muss eine vollständig
ausgefüllte „Erklärung zur gesundheitlichen
Unbedenklichkeit und zum Umweltschutz",
S. 31 beiliegen.
 Das Original-Typenschild des Aggregats
muss ordnungsgemäß angebracht, intakt
und leserlich sein.
Alle Gewährleistungsansprüche verfallen
für Aggregate, die ohne Original-
Typenschild oder mit zerstörtem Original-
Typenschild zu einer Schadensbegutach-
tung geliefert werden.
 Bei Gewährleistungsansprüchen sind dem
Hersteller Einsatzbedingungen, Betriebs-
dauer usw. mitzuteilen und ggf. auf Anfrage
weitere detaillierte Angaben zu liefern.
10.4 Dekontamination und Unbedenklich-
keitserklärung
Gefahr durch brennbare, ätzende oder gifti-
ge Stoffe!
Zum Schutz von Umwelt und Personen gilt:
Aggregate, die mit gefährlichen Stoffen in
Berührung gekommen sind, müssen unbedingt
vor Weitergabe an eine Werkstatt dekontami-
niert werden!
© Gardner Denver Deutschland GmbH
Prematic AG, Märwilerstrasse 43, 9556 Affeltrangen www.prematic.ch
 WARNUNG
Jedem Aggregat, das zur Inspektion, Wartung
oder Reparatur an eine Werkstatt gegeben
wird, muss eine sogenannte Unbedenklich-
keitserklärung beigefügt werden.
Die Unbedenklichkeitserklärung
 findet sich als Vordruck zum Fotokopieren
auf Seite 31,
 ist rechtsverbindlich,
 muss von autorisiertem Fachpersonal aus-
gefüllt und unterschrieben werden,
 muss für jedes zugesandte Aggregat aus-
gestellt werden (d.h., für jedes Aggregat ei-
ne eigene Erklärung),
 muss außen an der Verpackung des Ag-
gregats befestigt werden,
 sollte vor dem Versand zusätzlich als Kopie
z.B. per Fax an die ausführende Werkstatt
geschickt werden.
Dies dient dazu, sicherzustellen,
 dass das Aggregat nicht mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen ist,
 dass ein Aggregat, das mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen ist, ausrei-
chend dekontaminiert wurde,
 dass das Inspektions-, Wartungs- oder
Reparaturpersonal ggf. die erforderlichen
Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
ACHTUNG
Die Inspektion / Wartung / Reparatur des Ag-
gregats in der Werkstatt wird erst begonnen,
wenn auch die Unbedenklichkeitserklärung
vorliegt!
Falls die Unbedenklichkeitserklärung nicht
mitgeliefert wird,
kann es daher zu Terminverzögerungen kom-
men!

11 Entsorgung

Lassen Sie das gesamte Aggregat bei einem
geeigneten Entsorger verschrotten. Besondere
Maßnahmen sind hierbei nicht notwendig.
Für weitere Informationen zur Entsorgung des
Aggregats fragen Sie beim Service nach.
29 / 32
Tel. 071 918 60 60, Mail: v-g@prematic.ch
Entsorgung
610.44430.01.000

Publicité

Chapitres

Table des Matières
loading

Table des Matières