BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR
SIE DIE SOFTWARE ZUM ERSTEN MAL VERWENDEN. DURCH DIE BENUTZUNG
DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BEDINGUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG.
1. Lizenz.
SHARP gewährt Ihnen das Recht, die Anwender-, Vorführ- und Systemsoftware sowie alle anderen, mit dieser Lizenz
mitgelieferten Softwaredaten, die auf Diskette, CD-ROM oder einem anderen Medium enthalten sind, (als die
"Software" bezeichnet) einschließlich der begleitenden Dokumentation zu benutzen. Sie sind der Eigentümer des
Datenträgers, auf dem diese Software aufgezeichnet ist, doch verbleibt der Rechtstitel für die Software und die
begleitende Dokumentation bei SHARP und/oder den Lizenzgebern von SHARP. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die
Verwendung der Software auf einem oder mehreren Computern, die an einen einzelnen Drucker angeschlossen sind,
sowie die Anfertigung einer einzigen Kopie in maschinenlesbarer Form, die ausschließlich zu Sicherungszwecken
erstellt werden darf. Diese Kopie muß den Copyright-Vermerk der Lizenzgeber von SHARP und alle anderen
Schutzvermerke von Sharp und/oder den Lizenzgebern von Sharp enthalten, die sich auf der Originalkopie der
Software befinden. Sie haben außerdem das Recht, all Ihre Lizenzrechte, die in der Software und der Software-
Sicherungskopie enthalten sind, sowie die begleitende Dokumentation und eine Kopie dieser Lizenz auf einen Dritten
zu übertragen, vorausgesetzt, daß diese dritte Partei diese Lizenz zur Kenntnis nimmt und sich mit den
Benutzungsbedingungen einverstanden erklärt.
2. Beschränkungen.
Diese Software enthält urheberrechtlich geschützte Daten, Geschäftsgeheimnisse und anderes gesetzlich geschütztes
Material, dessen Eigentümer Sharp und/oder die Lizenzgeber von Sharp sind; zum Schutze dieser Informationen darf
die Software nicht dekompiliert, rückentwickelt, disassembliert oder auf andere Weise in eine für den Menschen
lesbare Form gebracht werden. Sie dürfen weder die Software modifizieren, in einem Netzwerk verwenden, mieten,
vermieten, verleihen oder vertreiben, noch dürfen Sie Programme herstellen, die ganz oder teilweise auf dieser
Software basieren. Sie dürfen die Software nicht auf elektronischem Wege zwischen Computern oder über ein
Netzwerk übertragen.
3. Beendigung.
Diese Lizenz ist bis zu ihrer Beendigung rechtsgültig. Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit beenden, indem
Sie die Software, die begleitende Dokumentation und alle Kopien vernichten. Die Lizenz endet bei Nichterfüllung
einer der Vertragsbedingungen sofort und ohne vorherige Benachrichtigung durch SHARP und/oder die Lizenzgeber
von Sharp. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, die Software, die begleitende
Dokumentation und alle bestehenden Kopien zu vernichten.
4. Exportgesetz-Zusicherungen.
Sie erklären sich damit einverstanden und bestätigen hiermit, daß weder die Software noch irgendwelche anderen,
von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte von den Vereinigten
Staaten aus in ein anderes Land exportiert werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten Staaten geltenden
Gesetze und Bestimmungen autorisiert und erlaubt ist. Wenn die Software von Ihnen rechtmäßig außerhalb der
Vereinigten Staaten erworben wurde, erklären Sie sich einverstanden, daß Sie weder die Software noch irgendwelche
anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte re-exportieren
werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen und durch die am
Einkaufsort der Software geltenden Gesetze und Bestimmungen erlaubt ist.
5. Staatliche Endverbraucher.
Wenn Sie die Software im Auftrag einer Abteilung oder Behörde der US-Regierung erwerben, treffen die nachfolgend
aufgeführten Bedingungen zu. Die Regierung erklärt sich mit den folgenden Punkten einverstanden:
(i) Wird die Software dem Verteidigungsministerium (Department of Defense, DoD) zur Verfügung
gestellt, ist die Software als "Kommerzielle Computersoftware" zu klassifizieren; in diesem Fall
erwirbt die Regierung nur "eingeschränkte Rechte" auf die Software und deren Dokumentation,
gemäß der Definition in Paragraph 252.227-7013 (c) (1) der DFARS.
(ii) Wird die Software nicht dem Verteidigungsministerium (DoD), sondern einer anderen Abteilung oder
Agentur der US-Regierung zur Verfügung gestellt, hat die Regierung die in Paragraph 52.227-19 (c) (2) der
FAR festgelegten Rechte an der Software und der begleitenden Dokumentation; im Falle der NASA trifft
Paragraph 18-52.227-86 (d) des "NASA Supplement to the FAR" zu.
SOFTWARE-LIZENZ
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