Montage- und Betriebsanleitung
19.2 Fangvorrichtung für den Materialtransport
dass die bezeichnete Ausrüstung den technischen Sicherheitsbestimmungen entspricht, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens in
der EUROPÄISCHEN UNION durch den Hersteller für die Ausrüstung gelten.
Die Inbetriebnahme der Maschine ist solange verboten, bis die Maschine in welche diese eingebaut wird, als Ganzes den Bestimmun-
gen der Richtlinie 2006/42/EC sowie dem entsprechenden nationalen Rechtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
DE-20
Hiermit erklärt der Hersteller,
Greifzug Hebezeugbau GmbH
Scheidtbachstraße 19–21 51469 Bergisch Gladbach
repräsentiert durch
Dr. Ing. Uwe Schuht
Geschäftsführer
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
ANGEWENDETE NORMEN UND RICHTLINIEN:
2006/42/EC;
EN ISO 12100-1; EN ISO 12100-2; EN ISO 14121-1
BEZEICHNUNG
Fangvorrichtung
ANWENDUNG
Materialtransport
SERIENNUMMER
ab 01.2010
entspricht und die entsprechende Konformitätserklärung ausgestellt ist.
Dokumentationsverantwortlicher:
Dr. Ing. Uwe Schuht, Tel.: +49 (0) 2202 1004 63
Bergisch Gladbach, Datum
TYP
BSO 510
Baujahr
G905.5 - 02/2011