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Tractel FABA 513708 Instructions D'emploi Et D'entretien page 5

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nutzen, für die er nicht vorgesehen ist.
1 1 . D i e k o m p l e t t e FA B A ™ -
Steigschutzeinrichtung und alle im
Auffangsystem mit ihr verbundenen
Bestandteile niemals zu anderen Zwek-
ken als jenen, für die sie vorgesehen
sind, und unter anderen als den in dieser
Anleitung vorgegebenen Bedingungen
einsetzen. Der Fangwagen darf insbe-
sondere niemals als Aufhängung für den
Benutzer eingesetzt werden (Ausnahme:
Auffangen nach Absturz und nachfolgen-
de Rettungsmaßnahmen).
12. Die FABA™-Fangwagen, vor allem
die textilen Bestandteile, dürfen nicht
mit aggressiven Stoffen (z.B. Säuren und
Laugen, Farben und Lacken, großer Hitze
und offenem Feuer, scharfen Kanten,
etc.) in Kontakt kommen. Sollte dies
doch geschehen sein, ist der betreffende
Fangwagen der Benutzung zu entziehen
und darf erst dann weiterverwendet wer-
den, wenn ein autorisierter Sachkundiger
schriftlich zugestimmt hat.
13. Der Fangwagen sollte jedem Benutzer
persönlich zugewiesen werden. Wird die
Ausrüstung angestellten oder gleichge-
stellten Personen anvertraut, sind die
Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
14. Der Benutzer muss beim Betrieb der
Ausrüstung in ausgezeichneter körperli-
cher und psychischer Verfassung sein, im
Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren.
Der FABA™-Fangwagen darf nicht von
schwangeren Frauen benutzt werden.
15. Aus Sicherheitsgründen sind die
Arbeiten so durchzuführen, dass die
Absturzgefahr und die Absturzhöhe
auf ein Minimum reduziert werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung,
vor jeder Benutzung den Freiraum zur
Aufprallfl äche unter dem Arbeitsplatz
des Benutzers zu prüfen,so dass er beim
Absturz weder auf ein Hindernis stoßen
noch auf den Boden prallen kann.
Die erforderliche lichte Höhe unter
den Füßen des Benutzers muss mind.
2,00 m betragen. Innerhab der ersten
zwei Meter ist der Benutzer u.U. nicht
gegen Aufschlagen auf den Boden ge-
schützt, es ist daher besondere Vorsicht
beim Auf- bzw. Absteigen geboten!
16. Der FABA™-Fangwagen ist minde-
stens alle 12 Monate durch die TRAC-
TEL Greifzug GmbH oder einen autori-
sierten Sachkundigen zu überprüfen. Die
Prüfung muss die Funktionsfähigkeit des
Geräts und die Lesbarkeit der Kennzeich-
nung umfassen und ist in der Checkliste
zu dokumentieren. Die Sicherheit des Be-
nutzers hängt von der Aufrechterhaltung
der Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
ab. Unter „erschwerten Einsatzbedin-
gungen" kann die Überprüfung häufi ger
notwendig sein.
17. Jeder FABA™-Fangwagen, der
endgültig ausgemustert wird, ist zu ver-
nichten oder dauerhaft unzugänglich zu
machen, um eine versehentliche Benut-
zung unmöglich zu machen.
18. Wenn der Fangwagen in ein anders-
sprachiges Land weiterverkauft wird,
muss der Händler zur Gewährleistung
der Sicherheit des Benutzers unbedingt
die Anleitungen für Gebrauch, Wartung,
Reparaturen und regelmäßige Prüfungen
in der Landessprache des Einsatzortes
mitliefern.
19. Die Lebensdauer des Fangwagens
FABA™ Grip beträgt maximal 10 Jahre
ab dem Herstellungsdatum, vorausge-
setzt, das Benutzung und Wartung unter
genauer Einhaltung der Bedienungs-,
Montage- und Wartungsvorschriften
dieser Anleitung erfolgen und die Lage-
rung ebenfalls unter genauer Einhaltung
der Vorschriften dieser Anleitung erfolgt.
Nach Ablauf des Zeitraums von 10 Jahren
nach dem Herstellungsdatum kann nur
ein von Tractel geschulter und zertifi zier-
ter Techniker nach einer erfolgreichen
DE
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