DE
4.4
Inspektion
Grundsätzlich empfehlen wir jährliche Inspektionen, mindestens jedoch vor jedem
Wiedereinsatz. Die folgenden Prüfungen müssen von autorisierten Personen durchgeführt
und dokumentiert werden.
Prüfung der Rahmenteile und der Rohrschere auf Verformung, Risse und
Funktionsbeeinträchtigungen.
Sichtprüfung der Lackierung auf Schäden (Korrosionsgefahr)
Funktionsprüfung der Räder (Freilauf, Geradeauslauf, Achsspiel, Bereifung, Profil,
Felgenzustand, bei Luftbereifung Reifendruck, Pendelachsen usw.)
Prüfung aller Schraubverbindungen auf Festigkeit und korrekten Sitz.
Zustand und Menge des Schmiermittels bei metallisch geführten beweglichen Teilen
Zustand und Sicherheit der Führungen und Achsen der Lenkräder.
Sichtprüfung aller Kunststoffteile auf Risse und spröde Stellen
Funktionsprüfung der Armauflagen und Beinstützen (Verriegelung, Belastung,
Verformung, Verschleiß durch Belastung.
Überprüfung der Funktion der abnehmbaren Teile (Beispiel: Antikippvorrichtung,
Sicherheitsgurt, Rücken- oder Sitzkissen usw.)
Vollständigkeit des Auslieferungszustands, Gebrauchsanweisung vorhanden?
Lassen Sie sich den Wartungsdienst nur dann im Wartungsplan unterzeichnen, wenn
mindestens die oben genannten Punkte überprüft wurden.
Seite 26
V300
2010-11