3.
Sicherheitsabstände
Die angegebenen Sicherheitsabstände gelten für
brennbare Baustoffe oder Bauteile mit brennbaren
Bestandteilen und einem Wärmedurchlasswider-
stand R ≤ 6 m²K/W. Bei besonders temperaturemp-
findlichen Materialien wie z. B. Glas können größere
Abstände erforderlich sein.
Zu brennbaren bzw. wärmeempfindlichen Materiali-
en (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoffverkleidungen,
Vorhänge usw.) sind folgende Sicherheitsabstände
einzuhalten: Im Strahlungsbereich der Feuerraum-
scheibe (Abb. 1): 100 cm vor und 45 cm neben dem
Kaminofen.
Außerhalb des Strahlungsbereiches der Feuer-
raumscheibe ist seitlich und hinter dem Kaminofen
ein Abstand von 15 cm (Abb. 1) sowie oberhalb des
Kaminofens von 50 cm (Abb. 2) zu brennbaren bzw.
wärmeempfindlichen Materialien einzuhalten.
Im Bereich des Rauchrohranschlusses (Anschluss-
öffnung in der Wand oder Decke ) darf sich kein
brennbares bzw. wärmeempfindliches Material
befinden. Beachten Sie die jeweiligen nationalen
Vorschriften.
WARNUNG!
Bei
brennbaren
Fußbodenmaterialien
(z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine
Boden- platte aus nicht brennbarem
Material vorgeschrieben (z. B. Fliesen,
Sicherheitsglas, Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss den Grundriss des
Kaminofens vorne um mindestens 50 cm
und seitlich um mindestens 23 cm überra-
gen (Abb. 3).
Darstellung der Sicherheitsabstände ohne
Drehfunktion. Sollte eine Bodenplatte er-
forderlich sein, muss deren Größe dem
drehbaren Bereich des Kaminofens ange-
passt sein (Abb. 3).
15
45
100
44
100
Abb. 1
Abb. 2
23
23
Boden-
platte*
50
Abb. 3
*Die Maßangaben für die Bodenplatte beruhen auf den Anforderun-
gen aus § 4 (8) der Muster-Feuerungsverordnung
Alle Angaben in cm
D
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