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Einbauerklärung
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anh. II, 1.B
Hersteller:
Beschreibung und Identifizierung der unvollständigen Maschine:
Fabrikat:
Seriennummer:
Projektnummer:
Handelsbezeichnung:
Es wird erklärt, dass die folgenden grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG erfüllt sind:
1.1.7.; 1.2.1.; 1.3.; 1.3.7.; 1.5.1.; 1.5.16.; 1.5.2.; 1.5.3.; 1.5.8.; 1.6.3.; 3.2.1.; 3.4.; 4.1.2.1.; 4.3.3.; 5.1.; 5.3.; 5.4.;
6.1.1.; 6.1.2.; 6.4.3.
Ferner wird erklärt, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt
wurden.
Es wird ausdrücklich erklärt, dass die unvollständige Maschine allen einschlägigen Bestimmungen
der folgenden EG-Richtlinien entspricht:
2006/42/EC:
Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf begründetes
Verlangen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu übermitteln. Diese Übermittlung
erfolgt:
elektronisch
Die gewerblichen Schutzrechte bleiben hiervon unberührt!
Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden,
wenn gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine
eingebaut werden soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Joachim Brien
Leiter Bereich Technik
Ingelfingen-Criesbach, Januar 2014
R693
Einbauerklärung
für unvollständige Maschinen
GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG
Postfach 30
Fritz-Müller-Straße 6-8
D-74653 Ingelfingen-Criesbach
GEMÜ Membranventil motorisch betätigt, Hubantrieb motorisch betätigt
ab 29.12.2009
R693
R693
(Maschinenrichtlinie) Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der
Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (1)
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