DE | 3 Sicherheitshinweise und Warnungen
Explosionsgefahr: Explosionsfähige
Gase und Stäube können entzündet
werden und zu schweren Explosionen oder
Brand führen Lüftungsgerät auf keinen Fall
in explosionsfähiger Atmosphäre einsetzen.
Explosionsgefahr: Explosionsfähige
Stoffe in Laborabsaugungen können ent-
zündet werden und zu schweren Explosionen
oder Brand führen. Aggressive Stoffe können
zur Beschädigung des Lüftungsgerätes führen
Lüftungsgerät auf keinen Fall in Kombinati-
on mit einer Laborabsaugung einsetzen
Gesundheitsgefahr durch Chemikalien
oder aggressive Gase/Dämpfe.
Chemikalien oder aggressive Gase/Dämpfe
können die Gesundheit gefährden, insbeson-
dere wenn diese mit dem Lüftungsgerät in die
Räume verteilt werden.
Lüftungsgerät auf keinen Fall zur Förde-
rung von Chemikalien oder aggressiven Ga-
sen/Dämpfen einsetzen.
Bei Betrieb während der Bauphase
Gerätebeschädigung durch Ver-
schmutzung des Lüftungsgerätes.
Während der Bauphase ist ein Betrieb des
Lüftungsgerätes unzulässig.
Fett- und Öldämpfe von Dunstabzugs-
hauben können das Lüftungsgerät
verschmutzen und die Leistungsfähigkeit
reduzieren.
Lüftungsgerät auf keinen Fall im Dunstab-
zugshauben-Abluftbetrieb einsetzen. Empfeh-
lung: Aus energetischer Sicht Dunstabzugs-
hauben mit Umluftbetrieb verwenden.
Elektrischer Schlag durch Wasserein-
tritt bei Einsatz in Schutzzonen. Geräte/
Steuerungen nicht für Außenbereiche
geeignet.
Lüftungsgeräte/Steuerungen vor Feuchtig-
keit und Nässe schützen.
RLS-/DS-Steuerungen nur außerhalb der
Schutzzonen 0, 1 und 2 einsetzen.
PP 45-Lüftungsgeräte nur außerhalb der
Schutzzonen 0, 1 und 2 einsetzen.
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PPB 30 O/K-Lüftungsgeräte nur außerhalb
der Schutzzone 0 einsetzen.
PPB 30 RC- Lüftungsgeräte nur außerhalb
der Schutzzone 0 und 1 einsetzen.
Lesen und beachten Sie die Sicher-
heitsinstruktionen. Lassen Sie sich
von Ihrem Fachinstallateur an Lüftungs-
geräten/Bedieneinheiten einweisen.
Gefahren für Personen (auch Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder psychischen Fähigkeiten
oder mangelndem Wissen Lüftungsge-
rät nur von Personen installieren, in Betrieb
nehmen, reinigen und warten lassen, welche
die Gefahren dieser Arbeiten sicher erkennen
und vermeiden können .
Gesundheitsgefahr durch mangelnden
Filterwechsel oder fehlende Luftfilter.
Stark verschmutzte oder feuchte Luftfilter
können gesundheitsschädliche Stoffe
(Schimmel, Keime etc.) ansammeln. Dies
kann auch bei einer längeren Stilllegung des
Lüftungsgerätes vorkommen. Bei fehlenden
Luftfiltern verschmutzt das Lüftungsgerät.
Ungefilterte Stoffe können in die Räume
gelangen.
Lüftungsgerät niemals ohne Luftfilter
betreiben.
Nur Originalfilter einsetzen.
Empfehlung: Dauerbetrieb.
Filterwechselanzeige beachten. Luftfilter
alle 2 bis 3 Monate reinigen (z. B. mit Staub-
sauger) und spätestens nach 8 Monaten
wechseln.
Nach längerem Stillstand des Lüftungs-
gerätes die Luftfilter unbedingt erneuern.
Gesundheitsgefahr bei nicht ordnungs-
gemäß gereinigtem Lüftungsgerät.
Reinigen Sie das Lüftungsgerät regel-
mäßig, spätestens alle 2 Jahre. Nur so
können Sie sicherstellen, dass das Lüftungs-
gerät hygienisch einwandfrei arbeitet.