SICHERHEITSNORMEN
Alle in diesem Handbuch angegebenen Anweisungen befolgen.
Die Dentallampe dient zum Beleuchten der Arbeitsstelle; sie darf nur
in einer Zahnarztpraxis und durch Arztpersonal verwendet werden.
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Vor dem ersten Gebrauch, soll daß Gerät gereinigt werden (siehe Abs.
Reinigung des Geräts).
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Die Lampenverpackung ist zum Schutz gegen Eintreten von Fremdkörpern
geeignet.
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Die Installation des Geräts darf nur durch Fachpersonal erfolgen.
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Die Dentallampe muß in eine spezifische Kontroll- und
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Versorgungsvorrichtung eingebaut werden, wie Dentalstationen oder
Elektroanlagen, die der IEC 364-1-Norm sowie den „Nationalen
Installationsregeln für Elektroanlagen in Arztpraxen" entsprechen.
Der Apparat muß mit einem Netztrenngerät vom Typ allpolig und
entsprechend der Veröffentlichung IEC 328 ausgestattet sein.
Darauf achten, daß die Versorgungsspannung auf dem Datenschild den
Netzdaten entspricht.
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Keinerlei Wartungsarbeit bei eingeschaltetem Strom ausführen! Immer erst
das Stromkabel vom Netz ziehen.
Keinerlei Gegenstände oder Werkzeuge in die Zwischenstellen des
Lampenkopfes einführen, da Stromschlaggefahr!
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Die ungeeignete Anwendung des Geräts stellt keine Gefahr für den
Patienten dar.
Die Materialien sind nach ihrer Art getrennt (z.B.Eisen,Gummi,Plastik
usw.) für die Verwertung und Vernichtung vorzubereiten: hierzu gelten die
jeweiligen einheimischen Normen. Es wird empfohlen,sich evtl. an
anerkannte und berechtigte Spezialfirmen zu richten.
Die kleinteile der Apparatur nicht unbewacht lassen, da Unfallgefahr für
Personen, vor allem Kinder.
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Maßgebende Armlast 5 Kg.
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