DER HERSTELLER ODER DER HÄNDLER KANN ZU KEINER
ZEIT UND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR
WARENVERDERBSCHÄDEN UND/ODER FOLGESCHÄDEN
AN WAREN HAFTBAR GEMACHT WERDEN.
BEDINGUNGEN FÜR DIE ERFÜLLUNG DER
HERSTELLERGARANTIE
Für die Geltendmachung der Herstellergarantie muss der
Besitzer/Eigentümer das Gerätemodell und die Serienummer
des fehlerhaften Gerätes mitteilen.
UNTERHALTSARBEITEN IN DER GARANTIEPERIODE
Als Zusatz zur Herstellergarantie kann bei Ihrem Händler unter
Umständen ein erweiterter Garantievertrag abgeschlossen
werden, welcher auch die Arbeitszeit und Anfahrtskosten
beinhaltet. Bitte informieren sich direkt bei Ihrem Händler. Für
allfällige Garantiearbeiten benötigt der Händler oder sein
Kundendienst das Gerätemodell und der Serienummer welche
auf dem Typenschild des Gerätes vermerkt sind.
Das Typenschild ist je nach Gerätetyp an der linken, vorderen
Innenseite des Gerätes oder hinter der linken oberen
Schublade angebracht.
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