Konformitätserklärung; Garantieerklärung - WAGNER G 15 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 14
13. Wichtiger Hinweis zur
Produkthaftung
Aufgrund einer seit 01.01.1990 gültigen EU-Ver-
ordnung haftet der Hersteller nur dann für sein
Produkt, wenn alle Teile vom Hersteller stammen
oder von diesem freigegeben wurden, bzw. die
Geräte sachgemäß montiert und betrieben wer-
den.
Bei Verwendung von fremden Zubehör und Ersatz-
teilen kann die Haftung ganz oder teilweise entfal-
len; in extremen Fällen kann von den zuständigen
Behörden (Berufsgenossenschaft und Gewerbe-
aufsichtsamt) der Gebrauch des gesamten Gerä-
tes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen
haben Sie die Gewähr, dass alle Sicherheitsvor-
schriften erfüllt sind.
14.
Konformitäts-
erklärung
Hiermit erklären wir, dass die Bauart von
WAGNER G 15
folgenden einschlägigen Bestimmungen
entspricht: 89/392 EWG.
Angewendete harmonisierte Normen,
insbesondere: EN 292-1/-2
Angewendete nationale technische
Spezifikationen, insbesondere:
BGV D15, ZH 1/406
Datum: 8. 4. 1998
Geschäftsführer
Unterschrift
d
15. Garantieerklärung
Für dieses Gerät leisten wir Werksgarantie in folgendem
Umfang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer
Wahl ausgebessert oder neu geliefert, die sich innerhalb
von 24 Monaten bei Einschicht-, 12 Monaten bei Zwei-
schicht- oder 6 Monaten bei Dreischichtbetrieb seit Über-
gabe an den Käufer infolge eines vor dieser Übergabe lie-
genden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausfüh-
rung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheb-
lich beeinträchtigt erweisen.
Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach unserer
Entscheidung das Gerät oder Einzelteile hiervon ausge-
tauscht oder repariert werden. Die hierfür erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns getragen, es sei denn,
dass sich die Aufwendungen erhöhen, weil das Gerät
nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des
Bestellers verbracht worden ist.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch
folgende Gründe verursacht oder mitverursacht worden
sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaf-
te Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder
durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behand-
lung oder Wartung, ungeeignete Beschichtungsstoffe,
Austauschwerkstoffe und chemische, elektrochemische
oder elektrische Einflüsse, sofern die Schäden nicht auf
ein Verschulden von uns zurückzuführen sind. Schmir-
gelnde Beschichtungsstoffe wie z.B. Mennige, Dispersio-
nen, Glasuren, flüssige Schmirgel, Zinkstaubfarben usw.
verringern die Lebensdauer von Ventilen, Packungen,
Spritzpistolen, Düsen, Zylinder, Kolben usw.. Hierauf zu-
rückzuführende Verschleißerscheinungen sind durch die-
se Garantie nicht gedeckt.
Komponenten die nicht von Wagner hergestellt wurden,
unterliegen der ursprünglichen Herstellergarantie.
Der Austausch eines Teiles verlängert nicht die Garantie-
zeit des Gerätes.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlustes
der Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des
Entwicklungsleiter
Gerätes der Lieferfirma oder uns schriftlich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Garantie durch ein Vertrags-
unternehmen erfüllen zu lassen.
Die Leistung dieser Garantie ist abhängig vom Nachweis
durch Rechnung oder Lieferschein. Ergibt die Prüfung,
dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu
Lasten des Käufers.
Klargestellt wird, dass diese Garantieerklärung keine Ein-
schränkung der gesetzlichen, bzw. der durch unsere all-
gemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarten
Ansprüche darstellt.
J. Wagner GmbH
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