Gewährleistung und Haftung
Die Firma Habegger gewährt einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz sowie Ein-
und Ausbau der Teile, die nachweislich infolge Material- oder Bearbeitungsfehlern
unbrauchbar geworden sind.
Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) beträgt 12 Monate.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
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nicht bestimmungsgemässe Verwendung des Seilzuggeräts;
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unsachgemässes Bedienen und Warten des Seilzuggeräts;
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Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Betrieb und
Wartung des Seilzuggeräts;
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eigenmächtige bauliche Veränderungen am Seilzuggerät;
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mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiss
unterliegen;
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unsachgemäss durchgeführte Reparaturen;
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Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt;
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Verwendung fremdbezogener Ersatzteile, wenn diese nicht
beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.
Verwenden Sie zu Ihrem Vorteil nur Ersatzteile von HABEGGER.
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