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A u ß e r d e m s i n d A n h a f t u n g e n v o n
Brandrückständen (z.B. Ruß) ebenso wie
Nikotin- und Fettbeläge, welche eine unschwer
erkennbare Verfärbung des Gerätes bewirkt
haben, als Konta mina tion kategorisiert, die den
Verlust jeden Garantie-Anspruches bedeutet.
Besonders Nikotin- und Fett-Kondensate legen
sich nicht nur auf die äußere Oberfläche des
Gerätes, sondern lagern sich ebenso auch auf
den Oberflächen der optischen Messbauteile
des Funk-Rauchwarnmelders ab. Besonders
dort führt die Anhaftung von Kondensaten zu
einer vorzeitigen Beeinträchtigung der opti-
schen Eigenschaften der Messbauteile, welche
der Funk-Rauchwarnmelder durch autonome
Rekalibrierungen nur im Rahmen der physika-
lischen Grenzen kompensieren kann.
Feuchteschäden / Korrosion:
Sofern es vorgekommen ist, dass der Funk-
Rauch warn melder und insbesondere des-
sen Elek tro nik durch Feuchtigkeit, jedwel-
cher Art, beschädigt wurde, ist damit der
Verlust jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Unter Feuchtigkeit ist demnach nicht nur die
Einwirkung einer Flüssigkeit, sondern auch
regelmäßig, überdurchschnittliche Einwirkung
de
von Luftfeuchtigkeit (> 70%) auf das Gerät
zu verstehen, weil durch die Einwirkung von
übermäßiger Luftfeuchte (z.B. Wasserdampf/
Bratendunst) einerseits die Batterie des
Gerätes überdurchschnittlich entladen wird
und sich daher die Batterieleben-Kapazität
erheblich verkürzt. Andererseits können
Flüssigkeiten und hohe Luftfeuchte die El-
ektronik des Funk-Rauchwarnmelders be-
schädigen, indem sie Korrosionen verursachen.
Thermische Beschädigung:
Sofern der Funk-Rauchwarnmelder kurzweilig
oder dauerhaft einer Temperatur unter 0°C
oder über 70°C ausgesetzt wurde, ist damit
der Verlust jeden Garantie-Anspruches ver-
bunden. Insbesondere besteht kein Ga ran tie-
Anspruch für Geräte, welche bei einem Brand
hohen Temperaturen und Rauch ga sen ausge-
setzt waren. Beschädigungen des Gerätes in
Folge von Frost/Kälte sind ebenso wie Hitze-
Schäden nicht über die Garantie gedeckt.
Übermäßige Belastung der Batterie:
Sofern der Funk-Rauchwarnmelder in der
Nähe von anderen elektronischen, funkba-
sierten Geräten betrieben wird und dabei
regelmäßig oder dauerhaft der in dieser
Gebrauchs-anleitung benannte Mindestabstand
zwischen solchen Geräten und dem Funk-
Rauchwarnmelder unterschritten wird
kann dies zu einem vorzeitigen Verbrauch
der Batterie-Kapazität führen. Eine sol-
che, unsachgemäße Anwendung des Funk-
Rauchwarnmelders ist mit dem Verlust etwai-
ger Garantieleistungen verbunden.
Auch die übermäßige Belastung der Batterie-
Kapazität durch häufiges Auslösen von Signal-
Tönen (öfter als einmal pro Monat) oder
die mehrmalige Veränderung/Einrichtung
einer Funk-Gruppe, öfter als vier Mal in 12
Jahren, sowie das wiederholte Auslösen von
einem Funk-Gruppen-Alarm-Signal, öfter als
vier Mal in 12 Jahren, für jeweils mehr als
15 Minuten, kann aufgrund des damit ver-
bundenen Batterie-Verbrauches zu einem
vorzeitigen Verbrauch der Batterie-Kapazität
und gleichsam zum Verlust etwaiger Garantie-
Ansprüche führen.
Bitte prüfen Sie selbst, bevor Sie einen
Garantieanspruch gelten machen, ob min-
destens einer der vorgenannten Garantie-
Ausschlussgründen gegeben ist und beach-
ten Sie dabei auch, dass es hinreichende
technische Möglichkeiten gibt, um bei der
Geltendmachung eines Garantie-Anspruches
festzustellen, ob der Funk-Rauchwarnmelder
wirklich bestimmungsgemäß behandelt wurde
und deshalb der Garantie-Anspruch berechtigt
oder unberechtigt ist.
Die Pyrexx-Technologies GmbH behält sich
ausdrücklich das Recht vor demjenigen, der
einen Garantie-Anspruch geltend macht, ob-
wohl mindestens einer der vorgenannten
Garantie-Auschlussgründe gegeben ist, die
mit der notwendigen technischen Prüfung
des Sachverhaltes verbundenen Kosten in
Rechnung zu stellen!
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