Entsorgung; Jahre Beschränkte Garantie - pyrexx PX-1C Notice D'utilisation

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Entsorgung

Dieses Produkt darf gemäß ElektroG
nicht in den Hausmüll gelangen. Bitte
senden Sie das zu entsorgende Gerät
an den Hersteller zur weiteren Ver wer-
tung oder geben es bei Ihrem regionalen
Entsorgungsunternehmen ab. Bitte be-
achten Sie, dass durch nicht ordnungsge-
mäße Entsorgung die Um welt geschädigt
werden kann!
de
12 Jahre beschränkte
Garantie
Die Pyrexx Technologies GmbH garantiert nur
dem ursprünglichen Käufer dieses Produktes,
das entweder bei der Pyrexx Technologies
GmbH direkt oder bei einem autorisierten
Wiederverkäufer erworben wurde, für die
Dauer von 12 Jahren ab dem Kaufdatum,
unter bestimmungsgemäßen Einsatz- und
Wartungsbedingungen ein mängelfreies Pro-
dukt. Dabei erstreckt sich diese beschränkte
Garantie für 10 Jahre auf das gesamte Produkt.
Für die verbleibenden 2 Jahre erstreckt sich
diese beschränkte Garantie nicht auf die
Reserve-/Energieversorgung der Elektronik
des Produktes, wobei Material-/Verarbeitungs-
Fehler von dieser Einschränkung ausgenom-
men sind.
Diese beschränkte Garantie ist nicht
übertragbar und gilt nicht für Käufer, die
das Produkt von einem nicht durch die
Pyrexx Technologies GmbH autorisierten
Wiederverkäufer erworben haben. Dies trifft
auch für Internetauktionen zu, ist aber nicht
darauf beschränkt. Rechte, die sich aus gesetz-
lichen Vorschriften ergeben, bleiben von dieser
beschränkten Garantie unberührt.
Bitte bewahren Sie die Rechnung als Beleg
dafür, dass das Produkt bei einem autorisier-
ten Händler erworben wurde und für den
Nachweis des Kaufdatums auf. Dieser Beleg
ist für eventuelle Garantieansprüche unbedingt
erforderlich! Die beschränkte Garantie wird
nur gewährt, wenn das Produkt ausschließlich
gemäß der dieser beschränkten Garantie an-
liegenden Gebrauchsanleitung verwendet wird.
Diese beschränkte Garantie deckt keine
Ansprüche ab, die auf Unfälle, Missbrauch,
Anwendungsfehler, Fahrlässigkeit oder auf
die nachfolgend dargestellten Garantie-
Ausschlussgründe zurückzuführen sind.
Garantie-Ausschlussgründe
Verschmutzung:
Staubablagerungen und Insektenbefall im
Messsystem des Funk-Rauchwarnmelders
sind kein Garantiefall. Auch die mit solchen
Verschmutzungsformen einhergehenden
Rauch-Alarme oder Verschmutzungs hin weis-
Signale, welche verursacht durch Staub-Ab-
lagerungen und/oder Insektenbefall in dem
Messsystem des Funk-Rauchwarn-melders
auftreten können, deuten nicht auf eine
Fehlfunktion des Gerätes hin, sondern zeigen
lediglich einen Mangel an Pfl ege, Reinigung und
Wartung des Melders an.
Physische / Mechanische Beschädigung:
Wenn der Funk-Rauchwarnmelder beschädigt
wurde, also beispielsweise das Gehäuse aufge-
brochen oder das Gerät geöffnet wurde, ist
damit der Verlust jeden Garantie-Anspruches
verbunden. Gleiches gilt für jede Form der
Gewalteinwirkung auf das Gerät, welche be-
wirkt, dass der Funk-Rauchwarnmelder zwar
äußerlich unbeschädigt, jedoch im Ge häu se-
Inneren (z.B. Elektronik) beschädigt ist.
Kontamination:
Wenn der Funk-Rauchwarnmelder äußerlich
und/oder innerlich durch Anhaftungen kon-
taminiert (übermäßig verschmutzt) ist, wird
damit der Verlust jeden Garantie-Anspruches
verbunden. Als Kontamination werden
Anstriche und vergleichbare Substanzen
auf der Oberfl äche des Gerätes und inner-
halb des Gehäuses/Messsystems des Funk-
Rauchwarnmelders verstanden. (Dabei ist die
Dekoration/Bemalung, welche sich ausschließlich
auf die Abdeckung der Prüf-/Stopp-Taste begrenzt,
von einem Garantie-Ausschluss ausgenommen!)
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de

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