Garantiebedingungen
1. Die Rechte aus dieser Garantie treten neben die gesetzlichen und/oder vertraglichen
Sachmängelansprüche, die dem Kunden gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer zuste-
hen. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Die TRIXIE GmbH & Co. KG gewährt für die Schermaschine TR1000 eine Garantie von
zwei Jahren, dass dieses Gerät frei von Produktionsmängeln ist.
Nicht der Garantie unterliegen Geräteteile, die einem Verschleiß unterliegen wie z. B.
Scherfolien, Antriebskomponenten, Schneidsätze, Aufsteckbürsten (Verschleißteile).
Die Garantie ist unwirksam, wenn
- das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit mangelnder Sorgfalt behandelt wurde,
- das Gerät durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung oder Fremdein-
wirkung beschädigt wurde,
- der Mangel durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden ist,
- eine Reparatur oder ein Reparaturversuch durch anderes Personal als das der TRIXIE
GmbH & Co. KG oder einer autorisierten Verkaufsstelle durchgeführt wurde.
3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Dauer der gesetzlichen Sachmängelverjährungsfrist
des nationalen Rechts des Staates, in dem das Gerät erworben wird; sie beträgt jedoch
maximal 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gerätes durch den Verkäufer an
den Käufer.
Der Ort des Erwerbs und der Zeitpunkt der Übergabe sind durch Vorlage eines Kaufbelegs
wie Kassenzettel, Rechnung, Lieferschein oder Ähnliches nachzuweisen.
4. Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und die uns innerhalb von drei Wochen
nach ihrem Auftreten in Textform zusammen mit dem Gerät angezeigt werden, werden
von der TRIXIE GmbH & Co. KG im Rahmen dieser Garantie kostenlos beseitigt.
Die Reparaturen werden von der TRIXIE GmbH & Co. KG oder in einem autorisierten
Werk durchgeführt. Die TRIXIE GmbH & Co. KG behält sich vor, den Mangel auch durch
Lieferung eines baugleichen Gerätes zu beseitigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden
aus dieser Garantie, insbesondere auf Aufwendungsersatz, Minderung, Schadenersatz
oder das Recht zum Rücktritt bestehen nicht. Gesetzliche oder andere vertragliche Sach-
mängelansprüche bleiben unberührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlängerung der Garantiezeit
ein.
5. Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausgetauschten Teile oder das bei Ersatzliefe-
rung einbehaltene Gerät gehen in das Eigentum der TRIXIE GmbH & Co. KG über.
6. Bei unberechtigter Inanspruchnahme eines Kundendienstes ist die TRIXIE GmbH & Co.
KG berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte an den Vertreiber des Gerätes bzw. an
die Serviceadresse Ihres Landes.
Schermaschinen-Set TR1000 · Gebrauchsanweisung
23880
Art.-Nr.
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