BEDIENUNGSEINRICHTUNGEN UND KONTROLLINSTRUMENTE
«STARTEN»
Beim Loslassen des Zündschlüssels von der Position «STARTEN» kehrt dieser auto-
matisch in die Position «EIN» zurück.
4.4 HEBEL DER FESTSTELLBREMSE
Die Feststellbremse verhindert, dass sich die Maschine in Parkstellung bewegt. Der
Bremshebel hat die folgenden zwei Positionen:
«A»
= Bremse nicht angezogen
«B»
= Bremse angezogen
– Um die Feststellbremse einzulegen, muss das Pedal (4.21 oder 4.31) ganz durchge-
drückt und der Hebel in die Position «B» gebracht werden. Wenn man den Fuß vom
Pedal nimmt, bleibt dieses unten und wird in dieser Stellung blockiert.
– Um die Feststellbremse zu lösen, ist erneut das Pedal (4.21 oder 4.31) zu drücken
und der Hebel geht in Position «A» zurück.
4.5 SCHALTER FÜR SCHEINWERFER (
Schalter zum Einschalten der Scheinwerfer, wenn sich der Zündschlüssel (4.3) in der
Position «EIN» befindet.
4.6 KONTROLLLAMPE UND AKUSTISCHE SIGNALEINRICHTUNG
Diese Kontrolllampe leuchtet, wenn sich der Schlüssel (6) in der Position «EIN» befin-
det, und sie leuchtet während des Betriebs ständig.
– Wenn sie blinkt, zeigt dies an, dass eine Voraussetzung zum Anlassen des Motors
fehlt (☛ 5.2).
– Das akustische Signal weist darauf hin, dass der Auffangsack gefüllt ist (☛ 5.4.6).
4.7 HEBEL ZUM EINSCHALTEN UND ABBREMSEN DER MESSER
Der Grobhandtaster ermöglicht das Einkuppeln der Messer mittels einer elektromagne-
tischen Kupplung.
«A» gedrückt
«B» gezogen
– Wenn die Messer eingeschaltet werden, ohne dass die vorgesehenen Sicherheitsbe-
dingungen erfüllt sind, schaltet sich der Motor aus und kann nicht angelassen wer-
den (☛ 5.2).
– Beim Ausschalten der Messer (Position «A») wird gleichzeitig ein Bremsvorgang aus-
gelöst, welcher die Messer in wenigen Sekunden zum Stillstand bringt.
schaltet den Anlasser ein.
➤
wenn vorgesehen)
= Messer ausgeschaltet
= Messer eingeschaltet
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