Hinweise zur Entsorgung
Entsorgung von Elektro- und
Elektroaltgeräten
Ihr Beitrag zum Umweltschutz – Elektroaltgeräte auf keinen
Fall im Hausmüll entsorgen!
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) – Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten – haben die Besitzer von Altgeräten die
Pflicht, Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte einer vom Hausmüll getrennten
Entsorgung zuzuführen. Hierfür befindet sich das Symbol der
durchgestrichenen Mülltonne als eindeutige Kennzeichnung auf den
Elektro- bzw. Elektronikgeräten. Es besagt, dass das gekennzeichnete
Gerät am Ende seiner Lebensdauer für die fachgerechte, umwelt- und
ressourcenschonende Entsorgung über spezielle Sammel- und Rück -
gabesysteme gesammelt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer
Nähe kostenfreie Sammelstellen in Handel und Kommunen zur
Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung.
Sofern Ihr altes Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten
enthält, sind Sie persönlich für deren vorheriges, unwiderrufliches
Löschen verantwortlich.
Bevor Sie das Altgerät zurückgeben, müssen Sie entsprechend der ge-
setzlichen Vorschriften Batterien oder Akkus, die nicht fest umschlossen
sind, entnehmen. Diese bedürfen einer getrennten Entsorgung. Beachten
Sie hierzu bitte unsere Informationen zum Batteriegesetz
(BattG).
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder
elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte mit
längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer Wieder-
verwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie unter
www.elektrogesetz.de. Die jährlichen Berichte des Bundesumwelt-
ministeriums geben ausführliche Informationen zu den Sammel- und
Verwertungsquoten in Deutschland und können unter
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirt-
schaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete abgerufen werden.
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Information zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und –akkumulatoren dürfen am Ende Ihrer Lebensdauer
nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie beinhalten möglicherweise
Schadstoffe, die sowohl der menschlichen Gesundheit als auch unserer
Umwelt schaden können. Sofern gebrauchte Batterien oder Akkumula-
toren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden
Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb der durchgestrichenen
Mülltonne. Zudem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, die
wiederverwertet werden.
Verbraucher sind zur unentgeltlichen Rückgabe an eine
geeignete Sammelstelle im Handel oder in Ihrer
Kommune gesetzlich verpflichtet. Adressen geeigneter
Sammelstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder
Kommunalverwaltung. Bitte beachten Sie beim Versand von
Lithium-Batterien und –Akkus die besonderen Vorschriften für den
Gefahrguttransport. Gesetzlich verboten ist der Versand von beschädigten
Batterien und Akkus.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien
soweit wie möglich, indem Sie bsw. Batterien mit längerer Lebensdauer
oder aufladbare Batterien den Vorzug geben. Bitte vermeiden Sie
die Vermüllung unserer gemeinsamen Umwelt mit Batterien oder
batteriehaltigen Elektro- und Elektronikgeräten. Prüfen Sie bitte
Möglichkeiten, gebrauchte Batterien oder Akkus anstatt der Entsorgung
einer Wiederverwendung zuzuführen, z.B. durch Rekonditionierung oder
Instandsetzung.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet
unter https://www.batteriegesetz.de.