Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses
Produkts ein Material- oder Fabrikationsfehler auf, wird
das Produkt von uns – nach unserer Wahl – für Sie kos-
tenlos repariert, ersetzt oder der Kaufpreis erstattet . Diese
Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der Dreijah-
resfrist das defekte Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhal-
ten Sie das reparierte oder ein neues Produkt zurück . Mit
Reparatur oder Austausch des Produkts beginnt kein neu-
er Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile . Eventuell schon beim Kauf vor handene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet
werden . Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Repara-
turen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorg-
fältig produziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft .
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfeh-
ler . Der Garantieumfang erstreckt sich nicht auf Produkt-
teile, die normaler Abnutzung ausgesetzt sind und daher
als Verschleißteile angesehen werden können, wie z. B.
Sägeblätter, Ersatzklingen, Schleifpapiere, etc . oder auf Be-
schädigungen an zerbrechlichen Teilen, wie z. B. Schalter
oder Teile, die aus Glas gefertigt sind .
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