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PrimAster Marseille Notice De Montage page 16

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Hinweise zur Entsorgung und zum Umweltschutz
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 3 – ElektroG3
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können,
im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Die Rücknahme erfolgt in allen stationären
Globus Fachmärkten, die im Internet unter:
https://www.globus-baumarkt.de/info/hilfe-kontakt/kontakt/
Sammelstelle in Ihrer Nähe. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder
Kommunalverwaltung erhalten.
Rücknahmepflichtigsind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu
gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung
übergeben
WICHTIGE HINWEISE
Gültig nur für Deutschland
Valable uniquement en Allemagne
Alleen geldig in Duitsland
werden;
dies
gilt
zu finden sind oder bei einer anderen
bei
einem
Vertrieb
16/8
unter
Verwendung
von

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