BX 11 | BX 11 S
| Adaptivrollstuhl
10. Reparatur
Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von auto-
risierten Partnern (Sanitätshäuser oder Fachhändler) durchgeführt
werden. Einen Partner in Ihrer Nähe erfragen Sie bitte telefonisch bei
unserem Kundenservice.
11. Transport
11.1. Transport des Rollstuhls
Ihr Rollstuhl sollte nur in zusammengefaltetem Zustand transportiert
werden (Abb. 69).
Um den Rollstuhl für den Transport in einem Fahrzeug oder Flugzeug so
handlich wie möglich zu machen, entfernen Sie alle abnehmbaren Teile
(Beinstützen, Antriebsräder, Armlehnen, einsteckbare Zubehörteile) und
falten den Rollstuhl (s. Kap. 4.1).
Achten Sie beim Zusammenfalten darauf, daß Sie keine Gliedmaßen
69.
einklemmen.
Im zusammengefaltetem Zustand sollte der Rollstuhl an festen Rah-
menteilen im Fahrzeug gesichert werden.
11.2. Beförderung in Kraftfahrzeu-
gen
Dass Ihr Rollstuhl Rollstuhl nicht als Sitz in Kraftfahrzeugen zur Beför-
derung mobilitätsbehinderter Personen (KMP) zugelassen ist, erkennen
Sie anhand des Symbols auf dem Typenschild (Abb. 70):
70.
50
Reparatur- und Einstellarbeiten erfordern eine
spezielle technische Ausbildung und dürfen daher
nur von Fachhändlern durchgeführt werden, die
durch die Bischoff & Bischoff GmbH autorisiert sind.
Der Rollstuhl ist nicht Crash-getestet und darf daher
auf keinen Fall als Sitz in einem KMP verwendet
werden. Es besteht Lebensgefahr!
Adaptivrollstuhl |
12. Weitergabe des Rollstuhles
Der Rollstuhl ist für einen Wiedereinsatz geeignet. Bevor er an einen
anderen Nutzer weitergegeben wird, ist er durch einen Fachhändler zu
warten und hygienisch aufzubereiten. Bei der Weitergabe des Rollstuhls
denken Sie bitte daran, diese Bedienungsanleitung und die Anschrift
Ihres Fachhändlers dem neuen Nutzer zu übergeben.
Der Rollstuhl muss gemäß Wartungsplan geprüft
werden und einwandfrei sein.
13. Lagerung / Versand
Falls der Rollstuhl eingelagert oder versendet werden soll, müssen alle
einsteckbaren und nicht befestigten Teile, außer den Antriebsrädern,
entfernt und in passenden Kartons einzeln verpackt werden. Die ein-
zeln verpackten Teile können dann zusammen in einem größeren Kar-
ton verpackt werden. Empfehlenswert ist es, die Originalverpackung
aufzubewahren und für diese Zwecke einzulagern, so dass sie im Be-
darfsfall verfügbar ist. Dann ist Ihr Rollstuhl während der Lagerung
oder des Transportes optimal gegen Umwelteinflüsse geschützt.
Für die Lagerung Ihres Rollstuhls beachten Sie bitte die Angaben in
den technischen Daten.
Um Schimmelbildung und eine Beschädigung der Polsterteile zu ver-
meiden, sollte der Lagerort möglichst trocken und nicht direktem Son-
nenlicht ausgesetzt sein.
14. Entsorgung
Wenn Ihr Rollstuhl nicht mehr verwendet wird und entsorgt werden
soll, wenden Sie sich an Ihren Fachhändler.
Wenn Sie die Entsorgung selber übernehmen
möchten, erkundigen Sie sich bei ortsansässigen
Recyclingunternehmen nach den Vorschriften Ihres
Wohnorts.
Bischoff & Bischoff GmbH 2024-08-13 - Revision: 3
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