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Progress PKG1903 Notice D'utilisation page 70

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Es ist auch möglich, die gleichen
Informationen in EPREL zu finden, indem Sie
https://eprel.ec.europa.eu sowie den
den Link
Modellnamen und die Produktnummer, die
Sie auf dem Typenschild des Geräts finden,
verwenden.
11. INFORMATIONEN FÜR PRÜFINSTITUTE
Die Installation und die Vorbereitung des
Geräts für eine eventuelle EcoDesign-
Prüfung müssen mit EN 62552 (EU)
übereinstimmen. Die Lüftungsanforderungen,
die Abmessungen der Einbaunische und die
Mindestabstände sind in dieser
12. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden, es darf also nicht
in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät
kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe zu deren Rücknahmepflichten unten)
abgegeben werden. Das gilt auch für alle
Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
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DEUTSCH
Beachten Sie den Link
www.theenergylabel.eu bezüglich detaillierter
Informationen zur Energieplakette.
Bedienungsanleitung unter
„Montage„ beschrieben. Weitere
Informationen erhalten Sie vom Hersteller,
einschließlich der Beladungspläne.
personenbezogene Daten auf dem Altgerät
zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln,
die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
sonst geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch

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