die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elek-
tro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen.
•
Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rück-
nahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüber-
träger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.),
Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für
die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingerä-
ten und kleinen IT- u. Telekommunikations-
geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen
Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in
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zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher
bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
•
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Gerä-
teart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
und
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