Hinweise für Verbraucher zur Altgeräte-
entsorgung und Verschrottung in
Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen
der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger eingerichteten und zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung
von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit
eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte si-
chergestellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich vorge-
schrieben.
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Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Vo-
raussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet:
•
Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsflä-
che für Elektro- und Elektronikgeräte von min-
destens 400 Quadratmetern
•
Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 Quadratmetern,
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