18. Entsorgung
VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum Schutz vor Transportschäden in einer Verpackung. Ver-
packungen sind aus Materialien hergestellt, die umweltschonend entsorgt und
einem fachgerechten Recycling zugeführt werden können.
GERÄT (nur für Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Elektro- bzw. Elektronik-
geräte dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind vom
Endnutzer am Ende ihrer Lebenserwartung einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungs-
frei zu trennen und einer separaten Sammlung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen,
sind verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an
einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesent-
lichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und auf Verlangen
des Endnutzers unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten alle
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte des Vertreibers als
Verkaufsfläche sowie alle Lager- und Verkaufsflächen des Vertreibers als Gesamt-
verkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommu-
nikationsmitteln bei Abgabe des neuen Elektro- bzw. Elektronikgerätes durch Aus-
lieferung bei einem privaten Haushalt die unentgeltliche Abholung des Altgerätes
bei diesem Ort der Abgabe auf Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu § 2
Abs. 1 ElektroG beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten,
Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungsstellen sowie
ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Altgeräte zur Verfü-
gung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kommunalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle Daten extern
gesichert und von dem Altgerät dauerhaft und unwiderruflich gelöscht werden.
Endnutzer sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass alle personenbezo-
genen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten gelöscht sind.
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