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Auriol 4-LD6584-1 Instructions D'utilisation Et De Sécurité page 11

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censchonende Verwertung sichergestellt. Batterien und Akkumulatoren,
die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des
Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vor-
gesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können. Elektro- und
Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichte-
ten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgelt-
lich. Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer LIDL-Filiale zurück�
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von min-
destens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
2
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m
, sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro-
2
und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernab-
satzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m
Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von min-
destens 800 m
. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltli-
2
che Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkei-
ten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten. Verbraucher haben die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rück-
nahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernab-
satzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abho-
lung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmge-
räte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge
von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rückga-
beabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu
drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers
unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts
geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten. Verbraucher sind dazu angehalten, Maß-
nahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen. In Bezug auf Elektro- und
Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebensdauer durch
Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger ge-
brauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und ent-
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für
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