Seilwinde >LAMBDA< 300 kg
Deutsch
für Bühnen und Studios BGV C 1
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Seilwinde >LAMBDA< mit Stirnradgetriebe ist eine handbetriebene Winde für Hängevorrichtungen in Bühnen
und Studios gem. UVV BGV C1 (VBG 70) zum Heben und Senken von Lasten.
Nicht geeignet für Einsatz in explosionsgefährdeten Räumen.
Maschineller Antrieb verboten!
Nicht für Dauerbetrieb zugelassen.
Änderungen an der Seilwinde, sowie das Anbringen von Zusatzgeräten, sind nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
in Deutschland z.Zt.:
UVV BGV D8 Winden- Hub und Zuggeräte
UVV BGV C1 Bühnen und Studios (4.98)
DIN 56925 Theatertechnik - Punktzüge
DIN 15020 T 1 und T 2 Seiltriebe
EG Richtlinie 98/37/EG
FEM 9.661 ISO 4308/1
1) in der jeweils gültigen Fassung
Sicherheitshinweise
Bedienung, Montage und Wartung nur durch: Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse
über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für
die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erf. Tätigkeit auszuführen und
dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Für den Betrieb wird gem. DIN 56925 zusätzlich vorausgesetzt, dass dieser unter Aufsicht von un-
terwiesenem Personal erfolgt, weil die wechselnden örtlichen Gegebenheiten sicherheitstechnisch nicht
ausreichend erfasst werden können.
Das Befördern von Personen ist verboten.
Unnötiger Aufenthalt unter gehobener Last ist verboten (entspr. UVV BGV C1 )
Nie in bewegliche Teile greifen.
Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
Die Last
ð
nie in gehobenem Zustand ungesichert (gegen unbefugten Zugriff) schweben lassen
ð
nie schaukeln lassen
ð
nie ins Seil fallen lassen
Das Seil
ð
darf nur in einer Seillage auf eine gerillte Seiltrommel gewickelt werden,
ð
dient nur zum Heben und Senken diverser Lasten und darf zu nichts anderem verwendet
werden
ð
Bordscheibenüberstand muss mind. das 1,5fache des Seildurchmessers betragen
ð
mind. 3 Seilwindungen müssen bei Last in unterster Stellung immer auf der Trommel bleiben
ð Seilabweichungswinkel (siehe Bild)
bei Standardseil ≤3°,
bei Spezialseil ≤1,5°
ð
regelmäßig nach DIN 15020 Blatt 2 prüfen und warten
ð
nur mit Schutzhandschuhen anfassen
ð
nicht in Seileinlauf greifen
technische Änderungen vorbehalten
04.04.014
1)
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3°
3°
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1,5°
1,5°
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3. 2. 1.