• Wischen Sie Tür, Fenster und die Türdichtungen mit einem feuchten
Tuch ab, um Spritzer und verschüttetes Kochgut zu entfernen.
Rückstände an der Türdichtung können dazu führen, dass die Tür nicht
mehr richtig schließt und somit Mikrowellen austreten können.
• Wischen Sie Dampf, der sich an der Ofentür niedergeschlagen hat, mit
einem weichen Tuch ab. Dies kann der Fall sein, wenn das Gerät in
einer sehr feuchten Umgebung verwendet wird und ist normal.
• Gerüche lassen sich aus dem Ofen entfernen, indem Sie eine Tasse
Wasser mit dem Saft und der Schale einer Zitrone mischen, in eine tiefe
mikrowellenfeste Schüssel gießen und fünf Minuten im
Mikrowellenbetrieb kochen. Wischen Sie den Ofen danach gründlich mit
einem weichen Tuch trocken.
• Lassen Sie nach der Reinigung des Innenraums die Ofentür offen, bis
das Gerät innen getrocknet ist.
• Reinigungstipp – Die Innenwände, an denen gekochte Lebensmittel
haften, sind folgendermaßen leichter zu reinigen: Legen Sie eine halbe
Zitrone in eine Schüssel, fügen Sie 300 ml Wasser hinzu und erhitzen
Sie dies für 10 Minuten bei 100% Mikrowellenleistung. Danach wischen
Sie das Gerät mit einem weichen, trockenen Tuch aus.
Gerätefront und Bedienfeld
• Reinigen Sie die Gerätefront und das Bedienfeld mit einem weichen
angefeuchteten Tuch.
• Achten Sie darauf, dass das Bedienfeld nicht nass wird. Verwenden Sie
zum Reinigen ein weiches, feuchtes Tuch.
► Lassen Sie die Ofentür geöffnet, um ein versehentliches Einschalten
des Gerätes zu verhindern.
Aussengehäuse
• Die Außenflächen des Gerätes mit einem feuchten Tuch reinigen.
Drehteller, Grillrost und Rollring
• Das Zubehör (Drehteller, Grillrost und Rollring) müssen gelegentlich
herausgenommen und gereinigt werden. Waschen Sie das Zubehör in
einer warmen Seifenlösung.
• Der Rollring sollte regelmäßig gereinigt werden, um einer übermäßigen
Geräuschentwicklung oder einer Störung der Drehbewegung
vorzubeugen.
Der Rollring kann in einer milden Seifenlösung gewaschen werden.
Achten Sie darauf, den Rollring nach dem Reinigen wieder
ordnungsgemäß einzulegen.
caso HCMG 25
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