40 GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die
Fa.
ZIPPER
Maschinen
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine
Gewährleistung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. Treten innerhalb
dieser Frist Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails beruhen, so wird
die Fa. Zipper nach eigenem Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der Käufer
seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am Gerät der Fa.
Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler von Zipper abgeholt.
Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa. Zipper werden nicht akzeptiert und
angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine Kopie der
Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist. Es erlischt der
Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen Zubehörteilen zur Abholung
gemeldet wird.
b) Die
Gewährleistung
Servicearbeiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den
Endanwender oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch akzeptiert.
Z.B.: Verwendung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern, Treibstoff über Winter
im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer, Walzen,
Schneideplatten,
Schneideeinrichtungen,
Sageblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,- Luft-u. Benzinfilter,
Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Verwendung,
Fehlgebrauch
des
Nichtbeachtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Reparaturen oder technische
Änderungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden selbst. Durch Verwendung von nicht
originalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e)
Entstandene
Kosten
Gewährleistungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder
Händler in Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder
Händlerrechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das Gerät direkt
bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar bei mehrfacher
Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes.
Schadensersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder
Verdienstausfälle wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt.
Die Fa. Zipper besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
SERVICE
Nach Ablauf der Garantiezeit können Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten von entsprechend
geeigneten Fachfirmen durchgeführt werden. Es steht Ihnen auch die ZIPPER MASCHINEN GmbH
weiterhin gerne mit Service und Reparatur zur Seite. Stellen Sie in diesem Fall eine unverbindliche
Kostenanfrage
•
per Mail an service@zipper-maschinen.at.
•
oder nutzen Sie das Online Reklamations- bzw. Ersatzteilbestellformular, zur Verfügung
gestellt auf unserer Homepage – Kategorie SERVICE/NEWS.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
www.Zipper-Maschinen.at
gewährt
schließt
eine
Gerätes;
nicht
seinem
(
Frachtkosten
für
mechanische
kostenlose
Überprüfung,
Führungen,
Kupplungen,
normalen
Verwendungszweckes
)
und
Aufwendungen
GEWÄHRLEISTUNG (DE)
und
elektrische
Bauteile
Wartung,
Inspektion
Dichtungen,
entsprechend;
bei
nichtberechtigten
eine
oder
Laufräder,
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ZI-HS8TN