15.2 Batterien/Akkus
Entnehmen Sie evtl. eingelegte Batterien/Akkus und entsorgen Sie diese getrennt
vom Produkt. Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur
Rückgabe aller gebrauchten Batterien/Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den
Hausmüll ist untersagt.
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit dem nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll
hinweist. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall
sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (die Bezeichnung steht
auf den Batterien/Akkus z.B. unter dem links abgebildeten Mülltonnen-
Symbol).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen
Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus
verkauft werden. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ih-
ren Beitrag zum Umweltschutz.
Vor der Entsorgung sind offen liegende Kontakte von Batterien/Akkus vollständig
mit einem Stück Klebeband zu verdecken, um Kurzschlüsse zu verhindern. Auch
wenn Batterien/Akkus leer sind, kann die enthaltene Rest-Energie bei einem Kurz-
schluss gefährlich werden (Aufplatzen, starke Erhitzung, Brand, Explosion)..
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