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Alle nicht im vorliegenden Handbuch berücksichtigten Wartungseingriffe müssen in den dazu entsprechend von
den Vertragshändlern der angegebenen, zuständigen CAMPAGNOLA S.r.l-Kundendienststellen durchgeführt wer-
den.
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Nach Beendigung der Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten darf das Gerät erst auf Anordnung des zuständi-
gen Fachwartungsmechanikers wieder in Betrieb gesetzt werden. Dieser muß sicherstellen, daß:
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Die Arbeiten vollständig durchgeführt wurden;
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Das Gerät einwandfrei funktioniert;
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Die Sicherheitseinrichtungen in Betrieb sind;
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Keine Arbeiten am Gerät gerade durchgeführt werden.
3.
TECHNISCHE KENNZEICHEN
3.1 Kennzeichnung des Produktes
An jeder Maschine / jedem Werkzeug ist ein CE-Schild / Aufkleber angebracht (Abbildung 1).
Das Modell, die Seriennummer und das Baujahr sind auf dem an der Maschine angebrachten CE-Schild des
Herstellers angegeben. Das CE-Schild ist an der Maschine / dem Werkzeug angebracht und zeigt die folgen-
den Daten und Symbole:
1) Konformitätskennzeichnung nach der 2006/42/CE Richtlinie.
2) Firmenname und vollständige Adresse des Herstellers.
3) Obligatorische Vorschrift für alle Personen, die für die Verwendung und / oder Wartung des Gerätes gemäß
der Gebrauchs- und Wartungsanleitung verantwortlich sind.
4) Bezeichnung des Gerätes.
5) Gerät-Typ - Bezeichnung des Typs / Codes des Gerätes.
6) Seriennummer.
7) Baujahr, d.h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde
8) Hinweis nach der 2012/19 / CE „WEEE"-Richtlinie: Elektro- und Elektronikschrott können umwelt- und ge-
sundheitsgefährdende Stoffe enthalten, deshalb dürfen sie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie
müssen in den Sondersammelstellen getrennt gesammelt werden.
9) Versorgungsspannung des Gerätes (nur bei elektrisch akkubetriebenen Geräten)
Für eine korrekte und eindeutige Identifizierung des Gerätes müssen der Typ, die Seriennummer und das
Baujahr auf dem Typenschild gezeigt und bei jeder Anfrage nach Intervention oder Unterstützung an Cam-
pagnola Srl angegeben werden.
Die CE-Kennzeichnung ist einzigartig und bescheinigt die Konformität des Produktes mit der Maschinen-
richtlinie und anderen geltenden Richtlinien unter Einhaltung der in diesem Handbuch vorgeschriebenen
und angegebenen Bedingungen. Bei einer "zusammengesetzten" Maschine oder einem "zusammengesetz-
ten" Werkzeug wird ein CE-Schild / ein CE -Aufkleber dem Produkt und ein Aufkleber auf dem Gerät ange-
bracht, um den Werkzeugtyp (zB ATRA.xxxx) zu identifizieren. Das zeigt, dass die Maschine / das Werkzeug
ein Teil der "zusammengesetzten" Maschine oder des "zusammengesetzten" Werkzeugs ist.
BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNGEN - übersetzt aus den ursprünglichen Anleitungen
Ver.1.0 - Rev.: 03, Datum: 04/11/2021
Figura 1
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