Originalbetriebsanleitung UNIDRIVE
Starke Verschmutzungen und Verschleiß des Tragmittels können die Funktion der Ausrüstung
beeinträchtigen. Deshalb muss das Tragmittel aus Sicherheitsgründen nach Bedarf, oder spätes-
tens nach 4 Jahren ausgetauscht werden. Es dürfen ausschließlich die vom Hersteller vorge-
schriebenen Tragmittel verwendet werden. Ein Austausch ist nur vom Hersteller oder einer schrift-
lich autorisierten Person vorzunehmen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäß ausgeführte Wartungs- und Re-
paraturarbeiten von Dritten getätigt werden.
Die Korrosionsbeständigkeit beim Einsatz im Freien ist sowohl durch entsprechende Materialaus-
wahl als auch durch Oberflächenschutzbeschichtungen weitgehend gesichert, wobei eine ent-
sprechende Wartung regelmäßig zur Unterstützung erfolgen muss.
Emissionen, die von dieser Maschine ausgehen, sind nur Schalldruckwerte, die unter 75 dB A
liegen.
Für den Transport und die Lagerung des UNIDRIVE sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Hierzu sollte eine geeignete Transport-/ und Lagerbox Verwendung finden. In jedem Fall sind
hierzu die Gebrauchsanleitungen der weiteren persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
zu berücksichtigen.
6. Wichtige Hinweise
6.1
Prüfung und Zulassung des Gerätes
Das UNIDRIVE ist ein baumustergeprüftes Produkte der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Ab-
sturz der Kategorie III. Die Produktion des Gerätes unterliegt der Überwachung der akkreditierten
Zertifizierungsstelle DEKRA EXAM GmbH mit der Prüfnummer 0158, Dinnendahlstr. 9, 44809 Bo-
chum.
Das UNIDRIVE ist als System geprüft und zugelassen. Jede Veränderung am System ist lebensge-
fährlich und führt zum Verlust der Zulassung und Haftung durch den Hersteller.
6.2
Mitgeltende Unterlagen
Ergänzend zu dieser Originalbetriebsanleitung sind alle einzelnen Gebrauchsanleitungen - insbeson-
dere Warnhinweise – der Komponenten die mit dem UNIDRIVE verwendet werden vor Inbetriebnah-
me zu lesen und zu verstehen.
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