6.0 ZERLEGEN UND ENTSORGEN DER MASCHINE
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die erforderlichen
individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen.
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und Abbauarbeiten müssen bei stillstehender und vom Schlepper abgekoppelter
Maschine vorgenommen werden.
cod. G19503391
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
DEUTSCH