DEUTSCH
GEBRAUCH UND WARTUNG
7.0 ZERLEGEN UND ENTSORGEN DER MASCHINE
ACHTUNG
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die erforderlichen
individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen. Alle für das
Verschrotten erforderlichen Aus- und Abbauarbeiten müssen bei stillstehender und vom Schlepper abgekoppelter Maschine
vorgenommen werden.
Am Ende dieser Anleitungen möchte der Hersteller daran erinnern, daß er für alle Fragen bezüglich Kundendienst und Er-
satzteile immer zur Verfügung steht.
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cod. G19503900