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Gasanschluß RC 1/2ý (ISO 7/1-RC 1/2)
Achtung:
Gasart und Land, wofür sich das Gerät eignet, sind auf dem Typenschild
angegeben.
Der Gasanschluß muß den nationalen und kommunalen Vorschriften
entsprechen. Diese besagen u.a., daß:
– ausschließlich zugelassene Materialien verwendet werden dürfen;
– hinter einem Einbaubackofen und unter einem Kochfeld darf nur ein
Metallschlauch verwendet werden.
Wir empfehlen, das Kochgerät mit einer festen Leitung anzuschließen.
Erlaubt ist jedoch auch der Anschluß mit einem speziell hierfür bestimmten
Sicherheits-schlauch. Auf jeden Fall muß für das Gerät der Gashahn an einer
gut erreichbaren Stelle angebracht werden, z.B. in einem Küchenschrank
neben dem Herd.
Ein Sicherheitsschlauch darf nicht geknickt werden und auch nicht mit
beweglichen Teilen des Küchenmöbels in Berührung kommen.
Vor dem ersten Gebrauch mit einer Seifenlauge kontrollieren, ob die
Anschlüsse gasdicht sind.