Diese Garantieleistung setzt voraus, dass inner-
halb der Dreijahresfrist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz
beschrieben wird, worin der Mangel besteht und
wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schä-
den und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewis-
senhaft geprüft.
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STKK 16 B1