Hydraulische Anlage; Brennstoffzuführung - Riello 3477012 Instructions Pour Installation, Utilisation Et Entretien

Brûleurs fioul domestique
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7

Hydraulische Anlage

7.1
Brennstoffzuführung
Zweistrangsystem (Abb. 21)
Der Brenner verfügt über eine selbstansaugende Pumpe und
kann sich daher, innerhalb der Grenzen der seitlich abgebildeten
Tabelle, selbst versorgen.
Tank höher als der Brenner A
Die Strecke P sollte nicht höher als 10 m sein, damit das Dich-
tungsorgan der Pumpe nicht überlastet wird, und die Strecke V
sollte 4 m nicht überschreiten, damit die Selbsteinschaltung der
Pumpe auch bei fast leerem Tank möglich ist.
Tank niedriger B
Der Pumpenunterdruck von 0,45 bar (35 cm Hg) darf nicht über-
schritten werden. Bei höheren Unterdruckwerten werden Gase
des Brennstoffs befreit; die Pumpe entwickelt mehr Geräusche
und ihre Haltbarkeit wird beeinträchtigt.
Es empfiehlt sich, die Rücklaufleitung auf derselben Höhe wie die
Ansaugleitung ankommen zu lassen; das Abkuppeln der An-
saugleitung ist schwieriger.
2915605
Hydraulische Anlage
Kreisschaltung
Sie besteht aus einer Leitung, die von und zum Tank führt, in der
eine Hilfspumpe den Brennstoff unter Druck fließen läßt. Eine
Abzweigung des Kreises speist den Brenner. Diese Schaltung ist
nützlich, wenn die Brennerpumpe sich nicht selbst speisen kann,
weil Abstand und/oder Höhe vom Tank größer sind als die in der
Tabelle aufgeführten Werte.
+ H
- H
(m)
+ 4,0
+ 3,0
+ 2,0
+ 1,0
+ 0,5
D701
0
- 0,5
- 1,0
- 2,0
- 3,0
Abb. 21
- 4,0
Zeichenerklärung
H
= Höhenunterschied Pumpe/Bodenventil
L
= Leitungslänge
Ø
= Innendurchmesser Leitung
1
= Brenner
2
= Pumpe
3
= Filter
4
= Manuelles Sperrventil
5
= Ansaugleitung
6
= Bodenventil
7
= Manuelles Schnellschließventil mit Fernsteuerung (nur
Italien)
8
= Sperrmagnetventil (nur Italien)
9
= Rücklaufleitung
10 = Rückschlagventil (nur Italien)
18
D
L (m)
RL 70/M
Ø (mm)
10
12
14
12
51
112
150
71
45
99
150
62
39
86
150
53
32
73
144
44
29
66
132
40
26
60
120
36
23
54
108
32
20
47
96
28
13
34
71
19
7
21
46
10
-
8
21
RL 100/M - 130/M
Ø (mm)
14
16
138
150
122
150
106
150
90
150
82
150
74
137
66
123
58
109
42
81
26
53
-
10
25
Tab. B

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